Medizinische Hilfe für Ukrainer
Sobald Sie als Flüchtling nach Deutschland kommen und medizinische Hilfe benötigen, ist es dringend notwendig, sich anzumelden. Unter diesem Link finden Sie wertvolle Informationen zu den administrativen Schritten.
Notfall
Ein lebensbedrohlicher oder anderweitig schwerwiegender Notfall muss sofort versorgt werden. Dazu stehen Ihnen unsere Notaufnahmen im Haus 32 zur Verfügung. Falls möglich, bringen Sie bitte Ihren Pass und Ihre Anmeldungsunterlagen mit.
Geplante (Weiter-) Behandlung
Sollten Sie eine medizinische Behandlung benötigen, die nicht als Notfall bezeichnet werden kann, bitten wir Sie, sich bei der Ausländerbehörde Dresden anzumelden. Dies kann online erfolgen. Bitte halten Sie folgende Informationen und Unterlagen bereit (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Passnummer, Foto des Passes, derzeitige Unterkunft mit Namen und Adresse). Senden Sie die Informationen an auslaenderbehoerde@dresden.de
Ohne Registrierung werden Sie als Selbstzahler behandelt, d.h. Sie müssen die Kosten der Behandlung in Form einer Vorauszahlung selbst tragen.
Für die Gesundheits- und Sozialleistungen ist das Sozialamt verantwortlich, dieses befindet sich auf der Junghansstr. 2. Anträge für Überbrückungsgelder und Krankenhausbehandlungsscheine sind zu stellen unter: sozialleistungen-asyl@dresden.de
Versuchen Sie nach Möglichkeit eine Hausarzt in Dresden zu finden. Dieser kann in einer Vielzahl von Fällen helfen. https://www.jameda.de/ukraine/. Bei Notwendigkeit überweist Sie der Hausarzt an unsere Klinik.
Den Krankenhausbehandlungsschein legen Sie bitte bei uns vor.
Unsere Ärztinnen und Ärzte müssen sich nun erst einmal ein Bild von Ihrer medizinischen Situation und den weiteren notwendigen Behandlungsschritten machen. Dazu benötigen wir in der Regel folgender Unterlagen:
- Eine Darstellung der Krankheits- und Behandlungsgeschichte (diese können Sie gern selbst aufschreiben)
- Medizinische Befunde zu erfolgten Diagnostiken und Behandlungen
- Bildgebung auf CD mit entsprechenden Befunden
- OP-Berichte ggf. Histologiebefunde
- Medikationspläne / Chemotherapiepläne
- Spezialuntersuchungen (Molekularpathologie, genetische Befunde etc.)
- Ihr gegenwärtiges allgemeines Befinden
- Was ist Ihr Behandlungswunsch?
ACHTUNG: Leider können wir hier Ihre Unterlagen nicht übersetzen lassen, eine mündliche Übersetzung der Informationen ist auch nicht ausreichend. Wir möchten Sie daher bitten, sich frühzeitig um eine Übersetzung der medizinischen Unterlagen in die deutsche oder englische Sprache zu kümmern.
Die Ärztinnen und Ärzte werden dann Ihre Unterlagen beurteilen und eine Behandlung empfehlen.
Für komplexe Diagnostiken und Therapie ist beim jeweiligen Kostenträger aktuell eine Kostenübernahmeprüfung einzureichen. Unsere Flüchtlingskoordination übernimmt diese Aufgabe für Sie. Sie erhalten von Ihren Fachbereich bei den Vorstellungsterminen die entsprechenden Informationen. Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit mind. 4 Wochen. Unsere Flüchtlingskoordination bemüht sich mit Härtefallprüfungen die Prozesse zu beschleunigen.
Im Aufklärungsgespräch werden Sie zu den Chancen und Risiken der Behandlungen aufgeklärt und werden um Ihre Zustimmung zum Behandlungsablauf gebeten.
ACHTUNG: Wenn Ihre Kenntnisse der deutschen oder auch englischen Sprache nicht ausreichen, um die Gespräche und Aufklärungen zu verstehen oder sich selbst auszudrücken, bitte wir Sie, einen Dolmetscher mitzubringen. Es gibt professionelle Dolmetscher in Dresden, den Gemeindedolmetscherdienst und auch viele Volontäre in Dresden, die Ihnen gern helfen. Auch am Uniklinikum haben wir einen Pool aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich freiwillig für Dolmetscherleistungen angeboten haben (z.B. in Ukrainisch, Russisch und Polnisch). Leider können diese Mitarbeiter nicht ständig zur Verfügung stehen, sodass wir empfehlen eine Person zum Dolmetschen mitzubringen.
Behandlungsvertrag
Vor dem Beginn einer Behandlung werden Sie gebeten, eine Reihe von Behandlungsverträgen zu unterschreiben und Ihre Zustimmungen zu verschiedenen Sachverhalten zu geben (z.B. Patientenarmband, Qualitätssicherungsmaßnahmen, Entlassmanagement).
Selbstzahler
Sollten Sie sich nicht beim Sozialamt für einen Krankenbehandlungsschein anmelden wollen, ist es ebenso möglich eine Behandlung als Selbstzahler zu wählen. Sie erhalten dann einen Kostenvoranschlag. Dieser muss dann von Ihnen selbst voll vorab bezahlt werden.
Mehr Informationen für Selbstzahler erhalten Sie über folgenden Kontakt:
COVID
Alle ungeschützten Personen im UKD müssen einen tagesaktuellen Ag-Testnachweis führen. Dies gilt für Besucher aber auch für alle Notfall-, ambulante und tagesklinische Patienten. Die Patienten sollten einen Testnachweis zur Vorstellung mitzubringen.
In allen Gebäuden der Hochschulmedizin Dresden – also auch jenen fern der Patientenversorgung – gilt die Maskenpflicht. Ambulante Patientinnen und Patienten sowie Besucher des Universitätsklinikums Dresden müssen verpflichtend eine FFP2-Maske tragen.
Seit 8. November 2021, gilt für alle Kliniken und Stationen ein Besuchsverbot. Ausnahmen gelten für Erziehungsberechtigte oder bei Vorliegen triftiger medizinischer Gründe. Besuchende müssen in diesem Fall einen 3G-Nachweis vorweisen und die Kontaktdaten anhand des entsprechenden Orbis-Formulars erfasst werden.
Auf dem Campus der Hochschulmedizin Dresden gelten die sogenannten 3G-Regelungen. Alle Patientinnen und Patienten, Besucher und andere betriebsfremde Personen müssen vollständig geimpft, getestet oder genesen sein. Die Einhaltung der 3G-Regel ist für alle Personen verbindlich, der Zutritt zu den Gebäuden ist nur mit einem entsprechenden Nachweis gestattet.
Öffnungszeiten Testzentrum Haus 81 (Corona-Ambulanz, 1. OG)
Mo - Fr 13:00 - 17:00 Uhr
Sa - So 12:00 - 16:00 Uhr
Als geschützt gelten
- Personen mit einer Auffrischimpfung (Boosterimpfung), insgesamt drei Impfungen erforderlich (auch bei jeglicher Kombination mit COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson))
- Geimpfte Genesene ([vollständig] Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine [vollständige] Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben)
- Personen mit einer zweimaligen Impfung, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung, gilt auch für COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)
- Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests
COVID Impfungen
Sie finden Informationen zur Impfung unter: