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Wahlleistungen für Patienten

Sofern sie gesetzlich krankenversichert sind, entstehen Ihnen für die Inanspruchnahme der allgemeinen Krankenhausleistungen außer den gesetzlichen Zuzahlungen keine gesonderten Kosten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen, die gesondert zu vereinbaren und zu zahlen sind. Sie können folgende Wahlleistungen in Anspruch nehmen:

  • Privatärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung)
  • Zimmerwahlleistungen (Einbettzimmer, Zweibettzimmer)*
  • Aufnahme einer Begleitperson auf eigenen Wunsch*

Die Höhe der anfallenden Zusatzkosten entnehmen Sie bitte dem Pflegekostentarif, den Sie an allen Krankenhausaufnahmen einsehen können. Der Zuzahlungsbetrag kann entweder am Entlassungstag in der Hauptkasse des Universitätsklinikums oder per Rechnung (wird per Post zugestellt) beglichen werden.

*Bitte beachten Sie, dass sich die Bereitstellung dieser Angebote nach der aktuellen Zimmerverfügbarkeit vor Ort richtet. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob die von Ihnen gewünschte Zimmerwahlleistung oder die Aufnahme einer Begleitperson auf der Station gewährleistet werden kann.