
Qualitätsberichte
Da die Transparenz der Behandlungsqualität der Krankenhäuser immer mehr in den Focus der Öffentlichkeit gerät, hat der Gesetzgeber seit 2005 alle Krankenhäuser dazu verpflichtet, diese in den strukturierten Qualitätsberichten zu veröffentlichen.
Der G-BA handelt hier im Auftrag des Gesetzgebers und legt die diesbezüglichen Inhalte fest. Wie zum Beispiel die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das Leistungsspektrum des Krankenhauses, die besondere Geräteausstattung und die Häufigkeit von Komplikationen.
Siehe auch unter: https://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/qualitaetssicherung/qualitaetsdaten/qualitaetsbericht/
Weitere Erläuterungen finden Sie in der Einleitung unseres Qualitätsberichtes.
Qualitätsbericht 2018 (Referenzbericht des G-BA)
Frühere Qualitätsberichte finden Sie im Archiv.
Qualitätsberichte des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus - Archiv
Berichtsjahr 2017
Berichtsjahr 2016
Berichtsjahr 2015
Berichtsjahr 2014
Berichtsjahr 2013
Berichtsjahr 2012
Berichtsjahr 2010
Berichtsjahr 2008
- Strukturierten Qualitätsbericht gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V für das Berichtsjahr 2008 (Gesamter Bericht - PDF)