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Qualitätsberichte

Da die Transparenz der Behandlungsqualität der Krankenhäuser immer mehr in den Focus der Öffentlichkeit gerät, hat der Gesetzgeber seit 2005 alle Krankenhäuser dazu verpflichtet, diese in den strukturierten Qualitätsberichten zu veröffentlichen.

Der G-BA handelt hier im Auftrag des Gesetzgebers und legt die diesbezüglichen Inhalte fest. Wie zum Beispiel die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das Leistungsspektrum des Krankenhauses, die besondere Geräteausstattung und die Häufigkeit von Komplikationen.

Siehe auch unter: https://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/qualitaetssicherung/qualitaetsdaten/qualitaetsbericht/

Weitere Erläuterungen finden Sie in der Einleitung unseres Qualitätsberichtes.

Download Qualitätsbericht des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden

Qualitätsbericht 2021 (Referenzbericht des G-BA)

Frühere Qualitätsberichte finden Sie im Archiv.