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Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat legt die betrieblichen Ziele des Universitätsklinikums fest und entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass das Universitätsklinikum die ihm zur Gewährleistung von Forschung und Lehre sowie in der Krankenversorgung obliegenden Aufgaben erfüllt. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand des Universitätsklinikums und überwacht dessen Geschäftsführung.