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Neuer Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte am UniversitätsklinikumFoto: shutterstock.com/Robert Kneschke
08. Juni 2018

Neuer Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte am Universitätsklinikum

Entgelt steigt um 4,1 Prozent innerhalb von zwei Jahren / Aktueller Tarifabschluss stärkt Wettbewerbsposition des Uniklinikums als attraktiver Arbeitgeber

Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden hat sich mit dem Marburger Bund auf eine Weiterentwicklung des Haustarifvertrags geeinigt. Die aktuelle Verhandlungsrunde wurde durch den Marburger Bund mit der Kündigung der Entgelttabellen für die Ärztinnen und Ärzte zum 30. April 2018 eröffnet. Nur einen Monat später, nach drei intensiven Verhandlungsrunden, liegt nun ein Ergebnis vor. Mit dem neuen Tarifabschluss steigt das Entgelt der Ärztinnen und Ärzte am Uniklinikum innerhalb von zwei Jahren um insgesamt 4,1 Prozent. Die Steigerungen erfolgen in drei Schritten: Rückwirkend zum 1. Mai 2018 werden die Gehälter um 1,6 Prozent angehoben. Am 1. Dezember 2018 dann steigen die Bezüge um ein weiteres Prozent und am 1. Oktober 2019 nochmals um 1,5 Prozent.

„Der Tarifabschluss ist ein klares Bekenntnis zu einer leistungsgerechten Bezahlung unserer Ärztinnen und Ärzte“, sagt Prof. Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand des Universitätsklinikums. „Mit der aktuellen Übereinkunft haben wir die Basis dafür geschaffen, im zunehmend härter werdenden Wettbewerb um die besten Köpfe gut bestehen zu können!“ „Durch den jetzt abgeschlossenen Haustarif erreicht das Universitätsklinikum nicht nur das Niveau des Landes-Tarif­vertrages für Ärzte sondern geht mit der dritten, zum 1. Oktober 2019 in Kraft tretenden Stufe darüber hinaus“, sagt Dr. Thomas Hurlebaus, Leiter des Geschäftsbereichs Personal und Recht am Universitätsklinikum. Zudem wurde bei den Entgelten für die Fachärzte zusätzlich nachgebessert. Die Gesamtlaufzeit des Tarifvertrags wurde bis zum 30. Juni 2022 vereinbart, die Entgeltregelungen für 24 Monate bis zum 30. April 2020. Der neue Haustarifvertrag gilt für über 700 Ärztinnen und Ärzte im Uniklinikum Dresden.

Seit 2007 schließt das Universitätsklinikum Dresden eigenständige Tarifverträge für die Beschäftigten im ärztlichen und nichtärztlichen Bereich ab. „Der Haustarifvertrag ist eines unserer Instrumente, um unsere Wettbewerbsfähigkeit als Arbeitgeber zu festigen“, sagt Dr. Thomas Hurlebaus.

Die erstmals im Jahr 2007 abgeschlossenen Haustarifverträge bieten den Ärztinnen und Ärzten im Universitätsklinikum schon länger besondere Leistungen, mit denen sich das Dresdner Uniklinikum gegenüber den Wettbewerbern profilieren konnte. So profitieren die Beschäftigten zusätzlich von einer ergebnisabhängigen Einmalzahlung in Höhe von 25 Prozent sowie von der besonderen Berücksichtigung der Fachärzte in der Entgeltsystematik. Die mit dem Marburger Bund vereinbarten tariflichen Arbeitszeitregelungen schaffen zudem Freiräume vor Ort für flexible und mitarbeiterorientierte Arbeitszeitmodelle. Um diese Regelungen in den kommenden Monaten weiter auszubauen, hat das Universitätsklinikum mit dem Marburger Bund eine weitergehende Zusammenarbeit im Rahmen einer Arbeitsgruppe vereinbart.

Für die Beschäftigten gibt es ergänzend zu den im Haustarifvertrag festgeschriebenen Leistungen strukturierte Weiterbildungskonzepte sowie ein modular angelegtes Führungskräftetraining. Im ärztlichen Bereich wurde weiterhin das Programm für das Praktische Jahr im Klinikum ausgebaut. Mit Carus Vital und dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement stehen vielfältige Angebote zur Gesundheiterhaltung zur Verfügung. Nach einer Evaluation im Rahmen des Corporate Health Award 2017 gehört das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden zu einem von „Deutschlands gesündesten Unternehmen“.

Kontakt für Journalisten
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden
Geschäftsbereich Personal und Recht
Dr. rer. pol. Thomas Hurlebaus
Tel.: 0351 458-2822
E-Mail: thomas.hurlebaus@uniklinikum-dresden.de
www.uniklinikum-dresden.de/ de/das-klinikum/geschaeftsbereiche/personal-und-recht