Benutzerspezifische Werkzeuge

Fakten zum Thema Organspende

Willensbekundung

Eine Organspende ist in Deutschland nur mit einer Einwilligung möglich. Voraussetzung für eine Organspende ist neben dem zweifelsfrei festgestellten irreversiblen Hirnfunktionsausfall nach den Richtlinien der Bundesärztekammer auch die Zustimmung des Verstorbenen. Vor einer möglichen Organspende werden in jedem Fall Gespräche mit den Angehörigen geführt, auch wenn eine Zustimmung vorliegt. Da bislang nur relativ wenige Menschen zu Lebzeiten eine schriftlich dokumentierte Entscheidung zur Organspende getroffen haben, werden in rund neun von zehn Fällen jedoch die Angehörigen um eine Entscheidung nach dem mündlichen oder dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gebeten. Ziel des Angehörigengesprächs ist es dann, die Familie bei der Entscheidungsfindung zu begleiten und eine stabile Entscheidung im Sinne des Verstorbenen zu treffen.

Aktuelle Zahlen

Laut Deutscher Stiftung Organtransplantation (DSO) haben im Jahr 2024 in Deutschland 953 Menschen nach ihrem Tod Organe gespendet. Das sind 12 Organspenderinnen und -spender weniger als im Jahr zuvor.
Auch die Anzahl der entnommenen Organe sank von 2.877 im Jahr 2023 auf 2855 im Jahr 2024.
Derzeit stehen rund 8.600 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Die meisten Patientinnen und Patienten, die auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen, warten auf eine Nierentransplantation, einige auf eine kombinierte Transplantation von mehreren Organen. 2024 wurden etwa 5200 Personen neu auf die Warteliste aufgenommen. Knapp 680 Personen auf der Warteliste sind 2024 verstorben.

2024 konnten 2.902 Menschen durch die Transplantation ein oder mehrerer Organe medizinisch geholfen werden. Im Jahr 2023 waren es 2986.

Häufig werden bei einer Zustimmung zur Organspende mehrere Organe entnommen. 2024 wurden pro Spenderin oder Spender durchschnittlich 3 Organe entnommen und transplantiert. Seit dem Jahr 1963 wurden in Deutschland dank Organspende über 156.923 Organe transplantiert.