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Ablauf einer Organspende

Hirnschädigung

Eid des Hippokrates: Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil; ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht.

Das Ziel medizinischen Handelns ist es primär, Patienten zu heilen, Leid und Schmerz zu lindern und das Leben des Patienten zu retten. Jedoch können Erkrankungen oder Unfallfolgen so schwerwiegend sein, dass dies nicht möglich ist, zum Beispiel bei ausgedehnten Hirnblutungen und schwersten Kopfverletzungen.

Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHAD)

Voraussetzung für eine Organspende ist der medizinische Nachweis des Zustandes des irreversiblen Erloschenseins der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer wird durch zwei qualifizierte Ärzte der irreversible Ausfall aller Hirnfunktionen (umgangssprachlich Hirntod) festgestellt. Die untersuchenden ÄrztInnen dürfen nicht an der Entnahme oder Transplantation der Organe des Spenders beteiligt und keiner der daran beteiligten ÄrztInnen darf ihnen weisungsbefugt sein.

Angehörigenbegleitung und -gespräch

Die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls und somit des Todes, sowie die Zustimmung, bestenfalls in Form eines Organspendeausweises oder einer Patientenverfügung, sind Voraussetzungen, eine Organspende realisieren zu können. Sollte der Verstorbene zu Lebzeiten, seinen Wunsch, die Organspende betreffend, nicht schriftlich festgehalten haben, werden die nächsten Angehörigen gebeten, eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen zu treffen. Während der schweren Zeit des Aufenthaltes auf der Intensivstation und auch danach, werden die Angehörigen durch Psychologen unterstützt und begleitet.

Meldung möglicher Organspender an die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation)

Ist der unwiderrufliche Ausfall aller Hirnfunktionen (Hirntod) bestätigt, wird die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation), welche laut Transplantationsgesetz als Koordinierungsstelle festgelegt wird, telefonisch über den möglichen Organspender informiert. Diese Meldung ist für alle Krankenhäuser gesetzlich verpflichtend. Die KoordinatorInnen der DSO-Regionen sind bundesweit an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr für die ÄrztInnen der Krankenhäuser erreichbar. Zur Koordinierung einer Organspende kommt ein MitarbeiterIn in das, den Organspender meldende, Krankenhaus.

Notwendige Untersuchungen vor Organentnahme

Liegt eine Zustimmung zur Organspende vor, werden durch die Koordinatoren der DSO alle wichtigen Informationen aus der Krankengeschichte des Spenders zusammengetragen und die notwendigen Untersuchungen, wie zum Beispiel Ultraschalluntersuchungen der Organe, eingeleitet. Eine Organtransplantation kann bei bestimmten vorliegenden Infektionen oder Krebserkrankungen ausgeschlossen sein. Entscheidend für eine Organspende sind der Gesundheitszustand der verstorbenen Person und der Zustand ihrer Organe. Es gibt kein Höchstalter für eine Organspende.

Übermittlung der Patientendaten durch die DSO an Eurotransplant

Nach Erhebung aller relevanten Informationen und Daten, wie beispielsweise Labordaten und organspezifische Befunde durch den DSO-Koordinator, werden diese an, wie im Transplantationsgesetz festgelegt, die vermittelnde Stelle Eurotransplant, weitergeleitet. Nach klar definierten Kriterien (Dringlichkeit, Erfolgsaussichten und weitere medizinische Kriterien) werden durch Eurotransplant, nach Abgleich aller notwendigen Parameter mit denen der Wartelistenpatienten, die Organe vermittelt.

Organentnahme

Wenn die geeigneten Organe durch Eurotransplant vermittelt wurden, wird durch die DSO Koordinatoren die Organentnahme organisiert und vorbereitet. Dazu werden Entnahmeteams in das Krankenhaus, in dem der Organspender betreut wird, geholt. Erst dann kann die Organentnahme starten.

Gespendet werden können Nieren, Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Dünndarm, sowie Gewebe (wie Hornhaut, Knorpel und Herzklappen). Die Gewebeentnahme erfolgt nach der Entnahme der Organe durch Mitarbeiter der Deutschen Gesellschaft für Gewebespende (DGFG), wenn auch, zusätzlich zur Zustimmung zur Organspende, eine Zustimmung zur Gewebespende vorliegt.

Die Entnahme der Organe erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie jede andere Operation. Im Anschluss werden die Operationswunden sorgfältig verschlossen. Es besteht nach der Organentnahme für die Angehörigen die Möglichkeit, sich vom Verstorbenen zu verabschieden.​

Organtransport

Die entnommenen Organe werden schnellstmöglich, zum Teil direkt vom Entnahmeteam, in das Transplantationszentrum zum Empfänger verbracht. Dies kann je nach Entfernung mit Auto, Hubschrauber oder auch Flugzeug geschehen. Von der optimalen Transportlogistik, das heißt der Zeitspanne der Entnahme bis zur Transplantation, hängt entscheidend die Funktionsfähigkeit des Organes und damit auch das Ergebnis der Transplantation der Organe für den Empfänger ab.

Mit der Übergabe der gespendeten Organe an das Ärzteteam vor Ort, enden die Aufgaben der DSO-Koordinatoren im Organspendeprozess.

Transplantation

Das Transplantationszentrum hat den Empfänger bereits über das zur Verfügung stehende Organ informiert und die Operation vor Ort vorbereitet, so dass die Transplantation unverzüglich beginnen kann.

Weitere Informationen zum Ablauf einer Organspende in Deutschland finden Sie auf der Seite der Deutschen Stiftung für Organtransplantation >>