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Update Coronavirus
13. März 2020

Update Coronavirus

Nur bei Erfüllung klarer Kriterien Infektions-Fachambulanz des Uniklinikums aufsuchen! Notaufnahme ist nur für Patienten mit lebensbedrohlichen Symptomen geöffnet Ab sofort gilt Besuchsverbot: Nur Kinder dürfen von einer Person pro Tag besucht werden

as Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden hat mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit seiner Patienten sowie Mitarbeiter und damit auch die Sicherstellung des Krankenhausbetriebs zu gewährleisten. Um den geordneten Betrieb der Internistischen Notaufnahme auch an den Wochenenden aufrecht zu erhalten, können dort ausschließlich Patienten mit lebensbedrohlichen Symptomen behandelt werden. Dies gilt insbesondere für Patienten mit dem Wunsch nach einem Coronavirus-Test. Aufgrund fehlender Beratung stellen sich insbesondere bei der Infektions-Fachambulanz viele Personen vor, die die Kriterien für einen Verdacht auf das Coronavirus nicht erfüllen und deshalb weder untersucht noch getestet werden. Aufgrund von Ereignissen in anderen Krankenhäusern hat der Vorstand des Dresdner Universitätsklinikums ein sofortiges Besuchsverbot erlassen, Ausnahmen gelten für Erziehungsberechtigte, Vorsorgebevollmächtigte oder bei triftigen medizinischen Gründen. Hier gilt die 1-1-1-Regel. Pro Tag darf eine Person einen Patienten besuchen. Art und Dauer des Besuchs hängen von ärztlichen und pflegerischen Gegebenheiten ab.

Die ergriffenen Maßnahmen haben das Ziel, die Ausbreitung des Virus zu verringern. Deshalb ist es wichtig, dass sich nur diejenigen Personen auf dem Klinikumscampus bewegen, die einer dringenden Behandlung bedürfen oder diese als Mitarbeiter der Hochschulmedizin Dresden sicherzustellen. Dazu gehören auch die Zugangsregelungen zur Infektions-Fachambulanz. Die bereits vor dem Ambulanzgebäude Wartenden erhalten von einer Infektiologin einen Fragebogen, auf dessen Basis eine erste Vorauswahl getroffen wird. 

In welchen Fällen sollte man sich in der Infektions-Fachambulanz vorstellen?
- Personen, die zusammengerechnet mindestens 15-minütigem Gesichtskontakt – beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs – mit einem Infizierten hatten.
- Reisende, die aus einem vom RKI definierten Risikogebiet nach Sachsen zurückgekehrt sind und Symptome einer Erkältung aufweisen.

Allgemeine Verhaltensregeln für Personen, die in Sorge sind, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, sollten
- den Hausarzt beziehungsweise 
- das zuständige Gesundheitsamt oder
- den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (Telefon 116 117)

kontaktieren. In einem persönlichen Gespräch lässt sich am besten klären, welche Vorgehensweise sinnvoll ist.

Bei Personen, bei denen der Coronavirus nachgewiesen wurde, gelten ausnahmslos die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie die Anordnungen des zuständigen Gesundheitsamts. Das heißt, die Infizierten stehen mindestens für den Zeitraum von 14 Tagen in häuslicher Quarantäne. Ob und wann diese aufgehoben wird, entscheidet ausschließlich das Gesundheitsamt.

Weitere Informationen
https://www.uniklinikum-dresden.de/de/startseite_kollektionen/informationen-zum-corona-virus

Kontakt für Journalisten
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden
Medizinische Geschäftsführung
Andreas Mogwitz
Tel.: 0351 458-27 39
E-Mail: andreas.mogwitz@uniklinikum-dresden.de