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Uniklinikum öffnet zusätzliche Stationen für Covid-Erkrankte
08. November 2021

Uniklinikum öffnet zusätzliche Stationen für Covid-Erkrankte

Weitere Corona-Normalstation mit 24 Betten eingerichtet. Umstrukturierung zwingt Klinikum zu vorübergehender Aufgabe von geriatrischer Station und reduziertem OP-Betrieb. Bestehende Termine in den Ambulanzen und zu stationären Behandlungen finden dennoch statt. Die Sicherheit für Patientinnen und Patienten bleibt ebenso gewährleistet wie die Notfallversorgung.

Die deutliche Zunahme an stationär zu behandelnden Covid-19-Patientinnen und Patienten sowie der weiterhin dramatische Anstieg der Neuinfektionen zwingen das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden zur Ausweitung seiner Bettenkapazitäten für diese Erkrankten. Damit steht Personen mit behandlungsbedürftigen Covid-19-Symptomen ab sofort eine weitere Normalstation zur Verfügung. Damit hält das Klinikum zum heutigen Stand (Montag, 8. November) zwei Stationen für intensivpflichtig zu versorgende Covid-19-Patientinnen und Patienten sowie zwei Normalstationen bereit. Um die aufwändig zu behandelnden Kranken adäquat versorgen zu können, müssen Pflegende sowie Ärztinnen und Ärzte verstärkt auf diesen Stationen eingesetzt werden. Dies führt zu Einschränkungen in der Krankenversorgung. Termine zur stationären Aufnahme von Patientinnen und Patienten, die für geplante Operationen oder umfassende Untersuchungen ins Klinikum kommen sollten, sind zunehmend abgesagt worden. Um die Sicherheit aller Klinikumsmitarbeitenden ebenso wie aller Patientinnen und Patienten sicherzustellen, gilt seit dem heutigen Montag (8. November) ein Besuchsverbot. Zusammen mit der Maskenpflicht im kompletten Klinikum inklusive dem Freigelände sowie der 3G-Regelung in allen Gebäuden kann der Betrieb der Ambulanzen und Kliniken so umfassend wie möglich weitergehen.

„Uns bleibt keine andere Wahl, als den Klinikumsbetrieb an die aktuellen Verhältnisse anzupassen. Nur so können wir eine adäquate Versorgung der an Covid-19-Erkrankten sicherstellen und gleichzeitig unsere Mitarbeitenden sowie Patientinnen und Patienten optimal schützen“, sagt Prof. Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand des Dresdner Uniklinikums. „Dennoch haben diese Maßnahmen einen bitteren Beigeschmack. Die übergroße Zahl der am Uniklinikum behandelten Covid-19-Erkrankten ist ungeimpft. Wären sie geimpft, hätten wir sie überhaupt nicht oder nicht so lange behandeln müssen. Aufgrund unserer pandemiebedingten Umstrukturierungen können wir beispielsweise betagte Menschen nach einem Knochenbruch nicht mehr so umfassend akutgeriatrisch versorgen wie bisher. Damit sinken ihre Chancen, nach den Aufenthalten in Krankenhaus und Rehaklinik wieder so fit zu werden, dass sie danach in ihr eigenes Zuhause zurückkehren können. Deshalb kann ich nur dringend an die noch nicht geimpften Menschen appellieren, von denen es in Sachsen noch mehr gibt als in anderen Bundesländern: Nur durch eine Impfung und das Einhalten der Hygieneregeln können sie sich und ihre Mitmenschen schützen, denn der Kampf gegen das Coronavirus ist nur gemeinsam zu gewinnen!“

Die tagesaktuellen Zahlen der am Dresdner Uniklinikum versorgten Covid-19-Kranken belegen, wie wichtig es ist, sich impfen zu lassen. Der Anteil der Geimpften unter den insgesamt 23 intensivmedizinisch versorgten Covid-19-Patientinnen und Patienten (Stand Montag, 8. November 2021, 9 Uhr) liegt bei gut zehn Prozent. Auf den Covid-Normalstationen – hier werden aktuell 44 Erkrankte versorgt – sind es etwa ein Drittel. Von diesen sogenannten Impfdurchbrüchen sind durchweg Menschen betroffen, die unter schweren Vorerkrankungen leiden, immunsupprimiert oder sehr alt sind. In einigen Fällen treffen gleich mehrere dieser Faktoren zu.

Insbesondere die Intensivstationen des Dresdner Uniklinikums sind erneut besonders stark gefordert, wenn es um die Versorgung der schwerstkranken Covid-19-Patientinnen und Patienten geht. Als eine Schwerpunktklinik, die sich auf Lungenersatzverfahren – zum Beispiel die sogenannte ECMO – spezialisiert hat, übernimmt das Klinikum Menschen aus ganz Sachsen, deren einzige Überlebenschance darin besteht, dass über dieses Verfahren ihre Lungen für einige Zeit entlastet werden. Doch die Therapie mit den ECMO-Geräten (Herz-Lungenmaschine) ist eine pflegerisch hoch anspruchsvolle Aufgabe auf der ITS der Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie.

„Die Pflegenden des Uniklinikums haben im Herbst 2020 und Frühjahr 2021 bereits zwei Wellen mit hohen Patientenzahlen hinter sich. Nun sehen sie, wie die Zahl der an Covid-19-Erkrankten Tag für Tag erneut zunimmt und mittlerweile das Niveau von Anfang November vergangenen Jahres übertrifft. Dabei sind insbesondere die Teams der ITS nicht mehr so leistungsfähig wie damals“, konstatiert Prof. Albrecht. „Das sorgt im Klinikumsbetrieb für einen hohen Druck, der uns angesichts weiter steigender Zahlen jeden Tag mehr herausfordert. Es ist eine zunehmende Demotivation in den ITS-Teams spürbar. Zudem haben in den vergangenen Monaten einzelne Kolleginnen und Kollegen aus dem Pflegedienst gekündigt und es gibt eine hohe, auch saisonal bedingte Erkrankungsrate. Damit steigt die Gefahr, dass auch das Uniklinikum an seine Leistungsgrenzen kommt.“

Um der Überlastung seiner Kliniken entgegenzuwirken, hat das Dresdner Uniklinikum Dresden zudem seine Regeln zum Infektionsschutz verschärft. „Damit schützen wir nicht nur unsere Mitarbeitenden, sondern alle Patientinnen und Patienten. Und wir stellen sicher, dass die Kranken- und Akutversorgung auch in den kommenden Wochen aufrecht erhalten bleibt“, sagt Frank Ohi, Kaufmännischer Vorstand. Folgende Regeln gelten nun:

Maskenpflicht
In allen Gebäuden sowie auf dem gesamten Gelände der Hochschulmedizin Dresden – also auch jenen fern der Patientenversorgung – gilt die Maskenpflicht. Zulässig sind die FFP-2-Maske oder eine medizinische (OP-) Maske. Die Pflicht gilt für Personen ab dem 10. Lebensjahr.

Besuchsverbot
Ab Montag, 8. November 2021, gilt für alle Kliniken und Stationen ein Besuchsverbot. Ausnahmen gelten für Erziehungsberechtigte, Vorsorgebevollmächtigte oder bei triftigen medizinischen Gründen und sind in Absprache mit dem Klinikpersonal möglich. Besuchende müssen in diesem Fall einen 3G-Nachweis vorweisen.

3G-Regel für Patientinnen und Patienten
Auf dem Campus der Hochschulmedizin Dresden gelten ab sofort die sogenannten 3G-Regelungen. Patientinnen und Patienten müssen vollständig geimpft, getestet oder genesen sein. Die Einhaltung der 3G-Regel ist für alle Personen verbindlich. Der Zutritt zu den Gebäuden ist nur mit einem entsprechenden Nachweis gestattet. Mit Ausnahme der Notfallversorgung sind Tests im Universitätsklinikum nicht möglich, sondern müssen extern erfolgen. Die Gültigkeitsdauer von Tests beträgt bei Schnelltests maximal 24 Stunden, bei PCR-Tests maximal 48 Stunden.

Der Schutzstatus muss von Patientinnen und Patienten sowie Besuchenden auf Aufforderung nachgewiesen werden.

Alle für das Uniklinikum gültigen Regelungen sind im Internet nachlesbar unter: www.ukdd.de/corona

Zudem verweist das Uniklinikum auf die Ausführungen in den aktuell gültigen Verordnungen auf www.dresden.de/corona.

Kontakt für Medienschaffende
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden
Pressestelle
Holger Ostermeyer, Pressesprecher
Tel. 0351/ 458 4162
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