Transplantationsbeauftragte am UKD
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Unser Team
Transplantationsbeauftragte am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden

Dr. med. Anne Trabitzsch, MBA
Leitung des Teams der Transplantationsbeauftragten
- Oberärztin ZCH-ITS
- Fachärztin Chirurgie, Unfallchirurgie, Notfallmedizin, Intensivmedizin
0351 458-18261 E-Mail

Transplantationsbeauftragter der NEU-ITS (Neurologische ITS)

Prof. Dr. med. Kristian Barlinn, MSc
Oberarzt Neurologische ITS
- Stellvertretender Transplantationsbeauftragter Arzt des Universitätsklinikums Dresden
- Facharzt für Neurologie, Zusatzbezeichnung Intensivmedizin, Geriatrie, Palliativmedizin
Transplantationsbeauftragter der ANE-ITS (Anästhesiologische ITS)

Transplantationsbeauftragter der ZCH-ITS (Chirurgische ITS)

Dr. med. Markus Dengl
Oberarzt ZCH-ITS
- Facharzt für Neurochirurgie
- Zusatzbezeichnung (neurochirurgische) Intensivmedizin
- Stellvertretende Leitung chirurgische Intensivstation
- Konsilarzt der DSO
Transplantationsbeauftragter der ZIM-ITS (Internistische ITS): Dr. Schneider

Transplantationsbeauftragter der KIK-ITS (Neonatologische und Pädiatrische ITS): Dr. Brandt

Psychologische Transplantationsbeauftragte

Pflegerische Transplantationsbeauftragte


Ablauf einer Organspende
Hirnschädigung
Eid des Hippokrates: Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil; ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht.
Das Ziel medizinischen Handelns ist es primär, Patienten zu heilen, Leid und Schmerz zu lindern und das Leben des Patienten zu retten. Jedoch können Erkrankungen oder Unfallfolgen so schwerwiegend sein, dass dies nicht möglich ist, zum Beispiel bei ausgedehnten Hirnblutungen und schwersten Kopfverletzungen.
Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHAD)
Voraussetzung für eine Organspende ist der medizinische Nachweis des Zustandes des irreversiblen Erloschenseins der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer wird durch zwei qualifizierte Ärzte der irreversible Ausfall aller Hirnfunktionen (umgangssprachlich Hirntod) festgestellt. Die untersuchenden ÄrztInnen dürfen nicht an der Entnahme oder Transplantation der Organe des Spenders beteiligt und keiner der daran beteiligten ÄrztInnen darf ihnen weisungsbefugt sein.
Angehörigenbegleitung und -gespräch
Die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls und somit des Todes, sowie die Zustimmung, bestenfalls in Form eines Organspendeausweises oder einer Patientenverfügung, sind Voraussetzungen, eine Organspende realisieren zu können. Sollte der Verstorbene zu Lebzeiten, seinen Wunsch, die Organspende betreffend, nicht schriftlich festgehalten haben, werden die nächsten Angehörigen gebeten, eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen zu treffen. Während der schweren Zeit des Aufenthaltes auf der Intensivstation und auch danach, werden die Angehörigen durch Psychologen unterstützt und begleitet.
Meldung möglicher Organspender an die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation)
Ist der unwiderrufliche Ausfall aller Hirnfunktionen (Hirntod) bestätigt, wird die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation), welche laut Transplantationsgesetz als Koordinierungsstelle festgelegt wird, telefonisch über den möglichen Organspender informiert. Diese Meldung ist für alle Krankenhäuser gesetzlich verpflichtend. Die KoordinatorInnen der DSO-Regionen sind bundesweit an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr für die ÄrztInnen der Krankenhäuser erreichbar. Zur Koordinierung einer Organspende kommt ein MitarbeiterIn in das, den Organspender meldende, Krankenhaus.
Notwendige Untersuchungen vor Organentnahme
Liegt eine Zustimmung zur Organspende vor, werden durch die Koordinatoren der DSO alle wichtigen Informationen aus der Krankengeschichte des Spenders zusammengetragen und die notwendigen Untersuchungen, wie zum Beispiel Ultraschalluntersuchungen der Organe, eingeleitet. Eine Organtransplantation kann bei bestimmten vorliegenden Infektionen oder Krebserkrankungen ausgeschlossen sein. Entscheidend für eine Organspende sind der Gesundheitszustand der verstorbenen Person und der Zustand ihrer Organe. Es gibt kein Höchstalter für eine Organspende.
Übermittlung der Patientendaten durch die DSO an Eurotransplant
Nach Erhebung aller relevanten Informationen und Daten, wie beispielsweise Labordaten und organspezifische Befunde durch den DSO-Koordinator, werden diese an, wie im Transplantationsgesetz festgelegt, die vermittelnde Stelle Eurotransplant, weitergeleitet. Nach klar definierten Kriterien (Dringlichkeit, Erfolgsaussichten und weitere medizinische Kriterien) werden durch Eurotransplant, nach Abgleich aller notwendigen Parameter mit denen der Wartelistenpatienten, die Organe vermittelt.
Organentnahme
Wenn die geeigneten Organe durch Eurotransplant vermittelt wurden, wird durch die DSO Koordinatoren die Organentnahme organisiert und vorbereitet. Dazu werden Entnahmeteams in das Krankenhaus, in dem der Organspender betreut wird, geholt. Erst dann kann die Organentnahme starten.
Gespendet werden können Nieren, Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Dünndarm, sowie Gewebe (wie Hornhaut, Knorpel und Herzklappen). Die Gewebeentnahme erfolgt nach der Entnahme der Organe durch Mitarbeiter der Deutschen Gesellschaft für Gewebespende (DGFG), wenn auch, zusätzlich zur Zustimmung zur Organspende, eine Zustimmung zur Gewebespende vorliegt.
Die Entnahme der Organe erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie jede andere Operation. Im Anschluss werden die Operationswunden sorgfältig verschlossen. Es besteht nach der Organentnahme für die Angehörigen die Möglichkeit, sich vom Verstorbenen zu verabschieden.
Organtransport
Die entnommenen Organe werden schnellstmöglich, zum Teil direkt vom Entnahmeteam, in das Transplantationszentrum zum Empfänger verbracht. Dies kann je nach Entfernung mit Auto, Hubschrauber oder auch Flugzeug geschehen. Von der optimalen Transportlogistik, das heißt der Zeitspanne der Entnahme bis zur Transplantation, hängt entscheidend die Funktionsfähigkeit des Organes und damit auch das Ergebnis der Transplantation der Organe für den Empfänger ab.
Mit der Übergabe der gespendeten Organe an das Ärzteteam vor Ort, enden die Aufgaben der DSO-Koordinatoren im Organspendeprozess.
Transplantation
Das Transplantationszentrum hat den Empfänger bereits über das zur Verfügung stehende Organ informiert und die Operation vor Ort vorbereitet, so dass die Transplantation unverzüglich beginnen kann.
Weitere Informationen zum Ablauf einer Organspende in Deutschland finden Sie auf der Seite der Deutschen Stiftung für Organtransplantation >>
Fakten zum Thema Organspende
Willensbekundung
Eine Organspende ist in Deutschland nur mit einer Einwilligung möglich. Voraussetzung für eine Organspende ist neben dem zweifelsfrei festgestellten irreversiblen Hirnfunktionsausfall nach den Richtlinien der Bundesärztekammer auch die Zustimmung des Verstorbenen. Vor einer möglichen Organspende werden in jedem Fall Gespräche mit den Angehörigen geführt, auch wenn eine Zustimmung vorliegt. Da bislang nur relativ wenige Menschen zu Lebzeiten eine schriftlich dokumentierte Entscheidung zur Organspende getroffen haben, werden in rund neun von zehn Fällen jedoch die Angehörigen um eine Entscheidung nach dem mündlichen oder dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gebeten. Ziel des Angehörigengesprächs ist es dann, die Familie bei der Entscheidungsfindung zu begleiten und eine stabile Entscheidung im Sinne des Verstorbenen zu treffen.
Aktuelle Zahlen
Laut Deutscher Stiftung Organtransplantation (DSO) haben im Jahr 2024 in Deutschland 953 Menschen nach ihrem Tod Organe gespendet. Das sind 12 Organspenderinnen und -spender weniger als im Jahr zuvor.
Auch die Anzahl der entnommenen Organe sank von 2.877 im Jahr 2023 auf 2855 im Jahr 2024.
Derzeit stehen rund 8.600 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Die meisten Patientinnen und Patienten, die auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen, warten auf eine Nierentransplantation, einige auf eine kombinierte Transplantation von mehreren Organen. 2024 wurden etwa 5200 Personen neu auf die Warteliste aufgenommen. Knapp 680 Personen auf der Warteliste sind 2024 verstorben.
2024 konnten 2.902 Menschen durch die Transplantation ein oder mehrerer Organe medizinisch geholfen werden. Im Jahr 2023 waren es 2986.
Häufig werden bei einer Zustimmung zur Organspende mehrere Organe entnommen. 2024 wurden pro Spenderin oder Spender durchschnittlich 3 Organe entnommen und transplantiert. Seit dem Jahr 1963 wurden in Deutschland dank Organspende über 156.923 Organe transplantiert.
Links und weitere Informationen
- Informationen der Deutschen Stiftung Organtransplantation:
https://dso.de/organspende/allgemeine-informationen/angeh%C3%B6rige-von-organspendern-transplantierte-patienten/angeh%C3%B6rigenbetreuung - Seite für Angehörige/Transplantierte der DSO
https://dankesbriefe.dso.de/ - Park des Erinnerns Halle
https://www.organspende-foerderung.de/der-park-des-dankens/ - Aktuelle Presseinformation der DSO: https://dso.de/dso/presse/pressemitteilungen/Organspendezahlen%202024%20weiterhin%20auf%20niedrigem%20Niveau/136
- Aktuelle Informationen zur Organspende und Gewebespende, Organentnahme und Transplantation
https://www.organspende-info.de - Unterstützung Transplantationsbeauftragter mittels eines Screeningtools zur Erkennung eines potentiell irreversiblen Hirnfunktionsausfalls - DETECT: https://www.detect-iha.de/
- Netzwerk der Transplantationsbeauftragten Region Ost: www.txb-netzwerk-ost.de
- Organspenderegister: BfArM - Organspende-Register