Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine von vier Abteilungen des Geschäftsbereichs Personal und Recht und setzt sich aus den Bereichen Betriebsärztlicher Dienst, Arbeitssicherheit und Betriebliches Gesundheitsmanagement zusammen.
Grundlage unserer Tätigkeiten sind die gesetzlichen Regelungen für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das Arbeitssicherheitsgesetz sieht vor, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Fachärzte für Arbeitsmedizin den Arbeitgeber durch Beratung zur Umsetzung gesicherter sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinische Erkenntnisse im Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.
Ihre Ansprechpartner*innen

Susanne H. Liebe
Leiterin Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz
Fachärztin für Arbeitsmedizin
- Leiterin Betriebsärztlicher Dienst
- Leiterin des Gesundheitsprogramms Carus Vital
0351 458-3736 0351 458-5731
Mail

Dr. Kathrin Schmeißer
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Stv. Leiterin
Betriebsärztlicher Dienst

Dr. Silke Richter
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Fachärztin für Anaesthesiologie

Susan Gerold
Fachärztin für Arbeitsmedizin

Matthias Tuma
Ltd. Arbeitsmedizinischer Assistent

Romy Hamann
Projektkoordinatorin BGM

Katrin Jackwerth
Sachbearbeitung/ Verwaltung
Unser Leistungs-ABC
Arbeitsmedizinische | Anlassbezogene Beratung und Untersuchung z. B. bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung |
Begehungen | Regelmäßige Begehungen von Betriebsteilen/ Unternehmensteilen unter Beteiligung der Verantwortlichen in den jeweiligen Bereichen, Brandschutz, Krankenhausökologie, Personalrat mit dem Ziel, Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen aufgrund der Befundlage vor Ort vorzuschlagen. Im Bedarfsfall Arbeitsplatzbegehungen und Beratung Beschäftigter bei gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz durch Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzt*in |
Beratung bei Bildschirmtätigkeit | Beratung bei Bildschirmtätigkeit |
Eignungsuntersuchung | Nach Forderung durch ein Gesetz, z. B. im Strahlenschutz oder bei bestimmten Fragestellungen gemäß DV Eignungsuntersuchung |
Gefährdungsbeurteilung | Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen sowie bei der Ableitung von Schutzmaßnahmen |
Gesundheitsförderung und -management | Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um das Thema Gesundheitsförderung/ Gesundheitsmanagement |
Hautgesundheit Hände | Beratung zu Hautreinigung, Hautschutz und Hautpflege mit dem Hilfe bei der Auswahl von Körperschutzmitteln und zum Thema Hautschutz |
Impfsprechstunden |
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Individuelle Beratungen | z. B. in psychosozialen Fragestellungen, Suchtproblemen, Leistungsveränderung… |
Infektionsschutz | Beratung zu Infektionsschutzmaßnahmen |
Nadelstichverletzungen und andere Verletzungen mit infektiösem Material | Nach Unfallaufnahme und Erstversorgung durch den D-Arzt weitere Kontrollen zum Ausschluss einer unfallbedingten Ansteckung Betreuung von Beschäftigten mit Nadelstichverletzungen |
Rehabilitation |
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Schutzimpfungen | Impfberatungen entsprechend der Impfempfehlungen der SIKO Durchführung von Schutzimpfungen |
Schwangerschaft | Beratung schwangerer Mitarbeiterinnen und des Arbeitsgebers hinsichtlich des Arbeitseinsatzes während der Schwangerschaft, ggf. Überprüfen des Immunstatus der Schwangeren |
Umgebungs- | z. B. nach Kontakt zu Tuberkulosepatienten oder Patienten mit anderen ansteckenden Erkrankungen |
Wiedereingliederung | Beratungsfunktion im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und stufenweise Wiedereingliederung nach Krankheit |
Arbeitsmedizin
Als Fachärzt*innen für Arbeitsmedizin kennen wir die Wechselbeziehungen zwischen den Beschäftigten, ihrer Arbeitsumgebung, ihren Aufgaben und ihrer Gesundheit.
Auftrag und Ziel ist es für uns, Unternehmensleitung und Führungskräfte in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beraten, an der gesundheitsförderlichen Gestaltung ihrer Arbeitsumgebung mitzuwirken und Beschäftigte sowie Führungskräfte bei der eigenen Gesunderhaltung zu unterstützen.
Mit unserer Expertise sind wir natürliche Partner*innen in der Gestaltung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Was wir für Sie konkret tun:
- Unterstützung bei der individuellen Gefährdungsbeurteilung und Ableiten von Schutzmaßnahmen
- Beratung bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen
- individuelle Gesundheitsberatung und arbeitsmedizinische Vorsorge
- Impfprävention
- Beratung und Begleitung in Schwangerschaft und Stillzeit
- Begleitung bei Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Krankheit oder Unfall
- Beratung in psychosozialen Fragestellungen
- Beratung und Untersuchung bei arbeitsbedingten Beschwerden
- Nachsorge nach Nadelstichverletzung oder direktem Kontakt zu infektiösen Patienten („Umgebungsuntersuchungen“)
- Beratung und Unterstützung in weiteren sozialmedizinischen Fragen (Rehabilitation, Rentenantrag, Grad der Behinderung)
- zusätzlich: reisemedizinische Beratung für Selbstzahler
Vor allem bei Fragen der Arbeitsplatzgestaltung, bei der Risikoermittlung und der Ableitung von Schutzmaßnahmen arbeiten wir eng mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem Fachbereich Strahlenschutz zusammen.
Sprechzeiten:
Sprechzeiten im Betriebsärztlichen Dienst | Impfsprechstunden | ||
---|---|---|---|
Montag | 07.30 – 16.00 Uhr | Dienstag Donnerstag
| 10.00-11.00 Uhr 13.00-14.00 Uhr |
- Termine außerhalb dieser Sprechzeiten und für die Zeit von 16.00–18.00 Uhr werden nach Vereinbarung vergeben.
- Beratungssprechstunde Mittwoch 9-11 Uhr, Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Senefelder Straße 2 (Zugang von Blasewitzer Straße) 01307 Dresden
Haus 70, Südeingang
0351 458-3736
0351 458-5731
E-Mail
Arbeitssicherheit
Die Aufgabe des betrieblichen Arbeitsschutzes ist es, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Arbeitsschutz soll keine einmalige Angelegenheit, sondern eine ständige Aufgabe aller am Arbeitsschutz beteiligten sein.
Der Wert eines wirksamen Arbeitsschutzes ist leicht nachvollziehbar:
Arbeitgebern bringt er wirtschaftliche Vorteile durch wirksame Vorbeugung von Unfällen oder Störfällen, die Verringerung von Fehlzeiten der Beschäftigten und eine bessere Qualität der Arbeit. Für die Beschäftigten bringt er neben einem besseren Schutz vor Unfällen weniger arbeitsbedingte Erkrankungen und durchaus auch ein besseres Betriebsklima.
Die Führungskräfte sind in ihren jeweiligen Bereichen verantwortlich für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ihnen anvertrauten Mitarbeiter und sie haben auch die Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritten.
Führungskräfte sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Befugnis die erforderlichen Maßnahmen und Anordnungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu treffen (§9 ArbSchG) und zusätzlich zu den eigenständigen Pflichten für die Einhaltung der sich aus Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften ergebenden Pflichten für den Arbeitsschutz zu sorgen.
Zentrale Aufgabe der Sicherheitsfachkraft ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und zu unterstützen.
Kontakt
Biologische Sicherheit
Zu den Biostoffen zählen gesundheitsgefährdende Bakterien, Schimmelpilze, Parasiten, Viren und Prionen, aber auch Zellkulturen. Alle derzeit bekannten Biostoffe umfassen mehrere tausend Arten einschließlich ihrer gentechnisch veränderten Formen. Aufgrund ihres hohen Verbreitungsgrades treten Biostoffe nicht nur bei Tätigkeiten in Laboratorien auf. Kontakt zu Biostoffen haben vor allem Beschäftigte in der Abfall- und Kreislaufwirtschaft, im Gesundheitswesen, beim Umgang mit infizierten Personen sowie im Veterinärwesen und in der Tierzucht.
(Quelle: BauA https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostoffe/_functions/BereichsPublikationssuche_Formular.html?queryResultId=null&pageNo=0)
Zu Fragen in den Bereichen Gentechnik, Biostoffverordnung, Infektionsschutzgesetz, Tierische Nebenprodukte und für allgemeine Fragestellungen zur Biologischen Sicherheit stehen die kommissarisch Beauftragten für Biologische Sicherheit Herr Dr. Holger Erb und Herr Dr. Sebastian Thieme zur Verfügung.
Ansprechpartner

Betriebliche Gesundheitsförderung
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) folgt den Intentionen der Präventionsgesetzgebung mit dem Ziel, Beschäftigte im Lebensumfeld „Arbeit“ in ihrer Eigeninitiative, gesund zu bleiben, zu unterstützen. Betriebliche Gesundheitsförderung folgt mit ihrer Zielsetzung auf diese Weise der gesellschaftlichen Gesamtaufgabe, der Entwicklung insbesondere sog. Volkskrankheiten entgegenzuwirken und Beschäftigte motiviert und leistungsfähig für ihre eigene wirtschaftliche Sicherheit sorgen zu können.
Das Programm „Carus Vital“ steht für die Betriebliche Gesundheitsförderung der Hochschulmedizin Dresden (HSMD). In Zusammenarbeit mit Arbeitsschützern, Arbeitswissenschaftlern und Personalverantwortlichen ist es genau abgestimmt auf die besonderen Arbeitsanforderungen in der Patientenversorgung.
Die fachliche Beratung und Ausgestaltung des Gesundheitsprogramms Carus Vital übernimmt der Betriebsärztliche Dienst der HSMD. Auf der Grundlage des Abgleichs individueller Voraussetzungen und der Anforderungen insbesondere aus dem Arbeitskontext können konkrete Empfehlungen zu Maßnahmen der BGF unterbreitet werden.
Ansprechpartner*innen
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Vor dem Hintergrund sich wandelnder Arbeitswelten mit u. a. zunehmender Digitalisierung und demografischer Veränderungen ist körperliche Fitness nicht das alleinige Merkmal zur Sicherung der eigenen Arbeitsfähigkeit. Die Hochschulmedizin Dresden (HSMD) hat die Zeichen der Zeit längst erkannt und mit dem Aufbau eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements die Weichen in Richtung Zukunft gestellt. Unter seinem Dach arbeiten verschiedene Fachabteilungen zusammen, um den Bedarfen Einzelner entsprechen und die fachlichen und wirtschaftlichen Ziele des Unternehmens erreichen zu können. Unternehmenskennzahlen und Bedarfsindikatoren bilden die Grundlage für die Etablierung neuer Unterstützungsprogramme. Sie werden regelmäßig in einer transparenten Berichterstattung zusammengeführt.
Die HSMD ist eine „Corporate Health Company“. Unser BGM gehört im Rahmen des Corporate Health Awards 2019 zu den TOP 5 der Branche bundesweit.
Ansprechpartnerin
Forschung
Able-SOP-Screen: Wie sieht die richtige Teststrategie aus?
Zur Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie ist die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Personals in Gesundheitseinrichtungen eine essenzielle Aufgabe. Einen wesentlichen Beitrag dazu leisten adäquate Arbeits- und Gesundheitsschutz- sowie Hygienemaßnahmen. Nach den Konzepten der Arbeitsschutzgesetzgebung können SARS-Cov-2- PCR- und Antigentestungen dabei als Bestandteil persönlicher Schutzmaßnahmen betrachtet werden. Je nach Teststrategie geben die Untersuchungsergebnisse nicht nur Hinweise auf die Wirksamkeit aller abgestimmten Schutzmaßnahmen, sondern tragen auch dazu bei, Infektionsketten unter den Beschäftigten sowie Übertragungen auf Patient*innen zu verhindern. Die Beachtung gesetzlicher Arbeitsschutzvorgaben sowie die Übersetzung der nationalen Teststrategie in den betrieblichen Kontext verlangt deshalb die Berücksichtigung zahlreicher Aspekte bei der Ausgestaltung der konkreten und differenzierten Umsetzung sowohl auf individueller als auch betrieblicher und überbetrieblicher Ebene. Dieser Herausforderung stellt sich die Projektgruppe „Able-SOP-Screen“ des Betriebsärztlichen Dienstes der Hochschulmedizin Dresden im Rahmen des Verbundprojektes EViPan Unimed1. Mit der Projektleitung durch Susanne Liebe, Fachärztin für Arbeitsmedizin und Leiterin der Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in diesem EviPan-Teilprojekt das Ziel eine Ableitung von effizienten Handlungsempfehlungen zur Steuerung und Optimierung von (SARS-CoV-2-) Screening-/Test- Prozessen (Able-SOP-Screen). Zunächst steht die Universitätsmedizin mit ihrer wirtschaftlichen und politischen Bedeutung im Zentrum der Betrachtung. Aufgrund der Vielfalt beruflicher Profile innerhalb der Universitätskliniken soll die Anwendung jedoch ebenfalls in weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens und anderen Branchen für ein pandemisches Geschehen geprüft werden.
Able-SOP-Screen ist Teil des Verbundprojekts EViPan Unimed (Entwicklung, Testung und Implementierung von regional adaptiven Versorgungsstrukturen und Prozessen für ein evidenzgeleitetes Pandemiemanagement), das die Translation der regional unterschiedlichen Pandemiekonzepte und des enormen Erfahrungs- und Erkenntnisschatzes zu einem schlüssigen Gesamtkonzept anstrebt. Das übergeordnete Ziel bleibt hierbei, die Handlungsfähigkeit des Gesundheitssystems bei steigenden Infektionszahlen und wachsenden Zahlen von hospitalisierungspflichtigen Patienten*innen zu sichern. Dies soll durch den effektiven Einsatz von medizinischen Ressourcen wie Intensiv- und Beatmungsbetten sowie Schutzausrüstung bis hin zu Testkonzepten erfolgen.
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