AMBULANTE PATIENTEN*INNEN
Wenn Sie mit Ihrem Kind einen Termin in einer unserer Spezialambulanzen, dem SPZ oder in einer unserer Funktionsabteilungen haben, bitten wir Sie dringend vorab folgende Regelungen zu beachten:
Bitte beachten Sie die aktuellen Bestimmungen, insbesondere zur Gültigkeit von Impfungen im Universitätsklinikum. Die konkreten Regelungen finden sie unter dem folgenden Link. https://www.ukdd.de/de/startseite_kollektionen/informationen-zum-corona-virus
- Auf dem Campus der Hochschulmedizin Dresden gelten für alle Personen die sogenannten 3G-Regelungen (vollständig geimpft, getestet, genesen).
- Begleitpersonen sind angehalten, einen Impf-, Genesenen oder negativen Testnachweis mitzubringen.
- Der Zutritt zu den Gebäuden ist nur mit einer FFP2-Maske und entsprechendem Nachweis gestattet.
- Der Schutzstatus muss auf Aufforderung nachgewiesen werden.
Für unsere Patienten bis 18 Jahre gelten zusätzlich folgende Regelungen zum Infektionsschutz:
- Alter 0 - 5 Jahre: keine Maske erforderlich
- Alter 6 - 11 Jahre: Tragen einer medizinischen Maske
- Alter ab 12 Jahre: Tragen einer FFP2-Maske
Bitte beachten Sie auch, dass für den Ambulanzbesuch Ihres Kindes weiterhin nur eine Begleitperson, mit FFP2-Maske und unter Einhaltung der 3G-Regelung, zugelassen ist.
Stand: 26.04.2022