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15. April 2021

S3-Leitlinie „Indikationskriterien zur Hüfttotalendoprothese bei Coxarthrose“ veröffentlicht

Das Leitlinienprojekt EKIT-Hüfte (Evidenz- und konsensbasierte Indikationskriterien zur Hüfttotalendoprothese bei Coxarthrose) wurde unter der Schirmherrschaft der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und der Deutschen Gesellschaft für Endoprothetik (AE) mit der Verabschiedung von 31 Empfehlungen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht.
Während das Leitlinienprojekt durch das UniversitätsCentrum für Orthopädie, Unfall- und Plastische Chirurgie (OUPC) wissenschaftlich geleitet wurde, übernahm das Zentrum für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung (ZEGV) am Universitätsklinikum Dresden die methodische Leitung.

Die Implantation einer Hüfttotalendoprothese (Hüft-TEP) ist der häufigste endoprothetische Eingriff in Deutschland. Vor allem Unterschiede in regionalen Operationsraten verdeutlichen den Bedarf an standardisierten Entscheidungskriterien der behandelnden Ärzt*innen zum elektiven Eingriff. Bislang existieren weder national noch international Leitlinien auf S3-Niveau für die Indikationsstellung zur Hüft-TEP. Um zukünftig eine einheitliche und angemessene ärztliche Indikationsstellung zu erlauben, wurde durch das Leitlinienprojekt EKIT-Hüfte eine S3-Leitlinie erarbeitet.

Basierend auf den Themengebieten

(1) Diagnosesicherung (Sicherung des objektiven Therapiebedarfs),

(2) Leidensdruck der Patient*innen (Erfassung des subjektiven Therapiebedarfs),

(3) Prüfung alternativer Therapiemaßnahmen (Zweckmäßigkeit),

(4) Kontraindikationen,

(5) Optimierung modifizierbarer Risikofaktoren und

(6) partizipative Entscheidungsfindung

wurden klinisch relevante Fragestellungen definiert, welche die Basis für eine sich anschließende umfassende systematische Literatur- und Leitlinienrecherche (letztes Update 08/2020) lieferten. Die durch einen mehrstufigen Selektionsprozess systematisch identifizierte Studienevidenz wurde bezüglich der methodischen Qualität mit Hilfe von standardisierten Instrumenten bewertet. Die strukturierte Konsensfindung erfolgte in Form einer moderierten Konsenskonferenz (09/2020). Um die Leitlinienimplementierung zu fördern, wurde auf der Grundlage der verabschiedeten Empfehlungen im fachlichen Diskurs eine praxistaugliche Checkliste zu den (Kontra-)Indikationskriterien erarbeitet und der Leitlinie beigelegt.

Teilnehmer*innen der Konsenskonferenz (Sep 2020) in Dresden

Insgesamt wurden 31 Empfehlungen verabschiedet. Dabei handelt es sich um 20 evidenzbasierte (davon 15 mit dem Empfehlungsgrad A) und 11 auf einen Expertenkonsens basierende Empfehlungen (davon 10 mit der Syntax „soll“). Für die im Versorgungsalltag anwendbare Checkliste wurden diejenigen Empfehlungen ausgewählt, die als Entscheidungshilfe

a) konkrete Kriterien als Voraussetzung für eine Hüft-TEP,

b) konkrete Kriterien gegen eine Hüft-TEP und

c) konkrete Kriterien für eine Optimierung des Operationsergebnisses benennen sowie

d) den partizipativen Entscheidungsprozess unterstützen.

Die S3-Leitlinie „Indikationskriterien zur Hüfttotalendoprothese bei Coxarthrose“ (AWMF-Registernummer: 187–001) sowie der dazugehörige Leitlinienreport sind über die Webseite der AWMF abrufbar: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/187-001.html

Der Beitrag von Herrn Prof. Günther zur S3-Leitlinie im Deutschlandfunk ist über die Audio-Mediathek abrufbar: https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2021/04/27/kuenstliches_hueftgelenk_wann_ist_der_richtige_zeitpunkt_dlf_20210427_1046_35f17fd2.mp3