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USC - Universitäts SchmerzCentrum

Lageplan Universitäts SchmerzCentrum - Haus 15

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Weitere Informationen

Aktuelle Mitteilung an unsere Patienten/Innen

Aufgrund der Corona-Pandemie sind wir gezwungen, Sie auf besondere Hygienemaßnahmen hinzuweisen.

  • Auf dem gesamten Gelände des Universitätsklinikums sowie in sämtlichen Gebäuden ist das korrekte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.

  • Begleitpersonen unserer Patienten dürfen zur Zeit das Gebäude in Haus 15 (Schmerzambulanz) nicht betreten. Ausnahmen gelten im Falle von medizinisch erforderlichen Begleitungen, Dolmetschern sowie einem Elternteil von minderjährigen Kindern.

  • Im gesamten Gebäude des Schmerzzentrums müssen FFP2-Masken getragen werden. Andere Masken sind nicht zugelassen.
  • Das Tragen von FFP-2-Masken mit Ventil ist im Haus 15 grundsätzlich nicht gestattet.
    Darüber hinaus ist das alleinige Tragen von transparenten Plastikvisieren nicht erlaubt.
    Die Masken müssen korrekt getragen werden. D.h. auch die Nase ist zu bedecken.e

  • Darüber hinaus gilt bei uns die 3G-Regel. Nicht-geimpfte Personen, Personen nach durchgemachter Corona-Infektion , die länger als 3 Monate zurückliegt, sowie Personen, die bisher nur 2mal geimpft worden sind und deren letzte Impfung länger als 3 Monate zurückliegt, müssen einen tagesaktuellen Schnelltest mit negativem Testergebnis vorweisen.
  • Sollten Sie über eine ärztlich attestierte Maskenbefreiung verfügen, so bitten wir Sie darum, uns vor dem Besuch der Ambulanz darüber zu informieren. Ihr behandelnder Arzt/Ihre behandelnde Ärztin wird dann gemeinsam mit Ihnen entscheiden, unter welchen Bedingungen ein Besuch der Ambulanz möglich sein wird.

  • Wir bitten Sie, bei Vorliegen von "Erkältungssymptomen" (Husten, Schnupfen, Fieber etc.) vom Besuch der Ambulanz Abstand zu nehmen. Gerne beraten wir Sie in diesem Fall auch telefonisch.

Rezeptwünsche

Rezeptwünsche:
Rezeptwünsche können schriftlich, auf dem Anrufbeantworter bzw. per Mail () an uns gerichtet werden. Bitte bedenken Sie, dass die Bearbeitung bzw. der Versand der Rezepte einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Postalische Rezeptzustellung:
Wünschen Sie, die Rezepte zugesandt zu bekommen, so hinterlegen Sie rechtzeitig einen adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag in unserem Sekretariat. Fehlt dieser, so können wir Ihnen das gewünschte Rezept nicht zusenden!

Eine Ausnahme gilt während der Corona-Zeit, für Betäubungsmittelrezepte. Diese werden von uns direkt per Einschreiben mit Rückschein versandt. Bitte tragen Sie in diesem Fall dafür Sorge, dass Sie das Rezept zu Hause persönlich in Empfang nehmen können.

Persönliche Rezeptabholung:
Sie können die Rezepte zu folgenden Zeiten persönlich bei uns im Sekretariat abholen:
Montag, Mittwoch oder Donnerstag zwischen 14:00 und 15:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Rezeptabholung zu anderen Zeiten nicht möglich ist!