Intensivpflege und Anästhesie im Kinder- und Jugendbereich
Pflegefachliche Beratung
Eva Kleineidam
Fachkinderkrankenschwester
Praxisanleiterin
Neonatologische und Pädiatrische Intensivmedizin
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden
Susan Riedel
Fachkinderkrankenschwester
Neonatologische und Pädiatrische Intensivmedizin
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden
Struktur
ZIEL DER WEITERBILDUNG
Die Weiterbildung soll Altenpfleger*innen, Gesundheits- und Krankenpfleger*innen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen sowie Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner mit den vielfältigen Aufgaben in der Intensivpflege und Anästhesie im Kinder- und Jugendbereich vertraut machen und Handlungskompetenzen zur Erfüllung dieser Aufgaben vermitteln.
GRUNDLAGE DER WEITERBILDUNG
Die Weiterbildung wird auf Grundlage des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen im Freistaat Sachsen (SächsGfbWBG) vom 4. November 2002 sowie der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (SächsGfbWBVO) vom 28. November 2020 in der jeweils geltenden Fassung mit staatlicher Anerkennung durchgeführt.
GLIEDERUNG DER WEITERBILDUNG
Die Weiterbildung gliedert sich in Module und erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 3 080 Stunden:
- 720 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht
- 360 Stunden Selbststudium
- 2 000 Stunden praktische Weiterbildung
Jedes Modul schließt mit einer Prüfung ab.
Inhalte
GRUNDSTUFE 250 STUNDEN
Modul 1 Pflegewissenschaft, Pflegepraxis, Pflegeforschung und Erste Hilfe/Reanimation
Modul 2 Gesundheitswissenschaft
Modul 3 Qualitätsmanagement
Modul 4 Sozialwissenschaft
Modul 5 Humanwissenschaft
Modul 6 Betriebswirtschaft und Organisation
AUFBAUSTUFE 470 STUNDEN
Modul 1 Pflegefachwissen
Modul 2 Fachwissenschaft
Modul 3 Spezifische Sozialwissenschaft
Modul 4 Rechtslehre
PRAKTISCHE WEITERBILDUNG 2 000 STUNDEN
- Interdisziplinäre Kinderintensivpflege (800 Stunden)
- Neonatologische Intensivpflege (600 Stunden)
- Anästhesie (400 Stunden)
- mindestens ein Wahlbereich insbesondere in den Fachbereichen Dialyse, Rettungsdienst, Notaufnahme
und Endoskopie (200 Stunden)
ANRECHNUNG VON BERUFSERFAHRUNG
Eine Anrechnung von Berufserfahrung auf Anteile der praktischen Weiterbildung ist möglich (§2 Abs. 4 SächsGfbWBVO). Voraussetzung ist eine zusammenhängende Tätigkeit im jeweiligen Fachbereich der praktischen Weiterbildung von mindestens 6 Monaten in den zurückliegenden 2 Jahren vor Beginn der Weiterbildung.
Zur Prüfung Ihrer individuellen Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Kursleitung.
Organisation
KURSLEITUNG
Philipp Töpfer
Diplom-Pflegewirt (FH)
Carus Akademie am Universitätsklinikum
Carl Gustav Carus Dresden
Telefon: 0351 458-3216
E-Mail: Philipp Töpfer
ABLAUF*
Dauer:
24 Monate
Form:
berufsbegleitend, modular
Kurstage:
Grundstufe: Unterricht in Blockwochen
Aufbaustufe: verkürzte Blockwoche, i.d.R. Mo bis Do
KURSGEBÜHR**
Grundstufe:
1.950 €, zzgl. 110 € Prüfungsgebühr
Aufbaustufe:
3.790 €, zzgl. 240 € Prüfungsgebühr
WEITERBILDUNGSBEZEICHNUNG
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Bezeichnung:
Fachpflegeexpertin oder Fachpflegeexperte für Intensivpflege und Anästhesie im Kinder- und Jugendbereich
AUSBLICK**
nächster Kursbeginn: 2027
*es gelten die Ferienregelungen des Freistaates Sachsen
**Änderungen vorbehalten
Bewerbung
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
- Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Absatz 2 Nummer 1, 5, 6 oder 16 SächsGfbWBG (Altenpflegerin und Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in, Pflegefachfrau und Pflegefachmann)
- Tätigkeit in den jeweiligen Arbeitsfeldern der angestrebten Weiterbildungsrichtung von mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten zwei Jahre
- Technische Voraussetzungen
DER BERWERBUNG SIND BEIZUFÜGEN
- Anmeldebogen für Weiterbildungen
- Bewerbungsschreiben und tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die staatliche Prüfung im Ausbildungsberuf (für interne Bewerber*innen ist eine Beglaubigung der Unterlagen nicht erforderlich)
- beglaubigte Kopie der Berufserlaubnis (für interne Bewerber*innen ist eine Beglaubigung der Unterlagen nicht erforderlich)
- Delegation/Einverständnis des Arbeitgebers
- Nachweis einer Tätigkeit von mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten zwei Jahre in der Intensivpflege oder Anästhesie
- Dokumentation aktueller Impfstatus (nur für externe Bewerber*innen)
- erweitertes Führungszeugnis (nur für externe Bewerber*innen, nicht älter als 3 Monate)
IHRE BEWERBUNG RICHTEN SIE BITTE AN
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden
an der TU Dresden AöR
Carus Akademie
Fetscherstraße 74
01307 Dresden
Fax: 0351 458-5761
E-Mail: Carus Akademie Dresden
ANMELDESCHLUSS
10.08.2025 (danach auf Anfrage)
Downloads
Zusammengefasste Informationen zu diesem Kurs finden Sie hier in unserem Flyer sowie in unserer Übersicht über die geplanten Kurstage.