Intensivpflege und Anästhesie im Erwachsenenbereich
Kursleitung
Kerstin Flemming
Dipl.-Pflege- und Gesundheitswissenschaftlerin
Telefon: 0351 458-3587
E-Mail: Kerstin Flemming
Struktur
ZIEL DER WEITERBILDUNG
Die Weiterbildung soll Altenpfleger*innen, Gesundheits- und Krankenpfleger*innen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen sowie Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner mit den vielfältigen Aufgaben in der Intensivpflege und Anästhesie im Erwachsenenbereich vertraut machen und Handlungskompetenzen zur Erfüllung dieser Aufgaben vermitteln.
GRUNDLAGE DER WEITERBILDUNG
Die Weiterbildung wird auf Grundlage des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen im Freistaat Sachsen (SächsGfbWBG) vom 4. November 2002 sowie der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen(SächsGfbWBVO) vom 22. Mai 2007 in der jeweils geltenden Fassung mit staatlicher Anerkennung durchgeführt.
GLIEDERUNG DER WEITERBILDUNG
Die Weiterbildung gliedert sich in Module und erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 3 080 Stunden:
- 720 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht
- 360 Stunden Selbststudium
- 2 000 Stunden praktische Weiterbildung
Jedes Modul schließt mit einer Prüfung ab.
Inhalte
GRUNDSTUFE 250 STUNDEN
Modul 1 Pflegewissenschaft, Pflegepraxis, Pflegeforschung und Erste Hilfe/Reanimation
Modul 2 Gesundheitswissenschaft
Modul 3 Qualitätsmanagement
Modul 4 Sozialwissenschaft
Modul 5 Humanwissenschaft
Modul 6 Betriebswirtschaft und Organisation
AUFBAUSTUFE 470 STUNDEN
Modul 1 Pflegefachwissen
Modul 2 Fachwissenschaft
Modul 3 Spezifische Sozialwissenschaft
Modul 4 Rechtslehre
PRAKTISCHE WEITERBILDUNG 2 000 STUNDEN
- operative, internistische oder interdisziplinäre Intensivpflege (1 000 Stunden)
- Anästhesie (800 Stunden)
- mindestens ein Wahlbereich, insbesondere in den Fachbereichen Dialyse, Rettungsdienst, Notaufnahme und Endoskopie (200 Stunden)
ANRECHNUNG VON BERUFSERFAHRUNG
Eine Anrechnung von Berufserfahrung auf Anteile der praktischen Weiterbildung ist möglich (§2 Abs. 4 SächsGfbWBVO). Voraussetzung ist eine zusammenhängende Tätigkeit im jeweiligen Fachbereich der praktischen Weiterbildung von mindestens 6 Monaten in den zurückliegenden 2 Jahren vor Beginn der Weiterbildung.
Zur Prüfung Ihrer individuellen Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Kursleitung.
Organisation
KURSLEITUNG
Kerstin Flemming
Dipl.-Pflege- und Gesundheitswissenschaftlerin
Carus Akademie am Universitätsklinikum
Carl Gustav Carus Dresden
Telefon: 0351 458-3587
E-Mail: Kerstin Flemming
ABLAUF*
Beginn:
12.05.2025
Dauer:
24 Monate
Form:
berufsbegleitend, modular
Kurstage:
Grundstufe: Unterricht in Blockwochen
Aufbaustufe: verkürzte Blockwochen, in der Regel Montag bis Freitag
KURSGEBÜHR**
Grundstufe:
1.950 €, zzgl. 110 € Prüfungsgebühren
Aufbaustufe:
3.790 €, zzgl. 240 € Prüfungsgebühren
WEITERBILDUNGSBEZEICHNUNG
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Bezeichnung:
Fachpflegeexpertin oder Fachpflegeexperte für Intensivpflege und Anästhesie im Erwachsenenbereich
AUSBLICK**
nächster Kursbeginn: 06.05.2024
*es gelten die Ferienregelungen des Freistaates Sachsen
**Änderungen vorbehalten
Bewerbung
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
- Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Absatz 2 Nummer 1, 5, 6 oder 16 SächsGfbWBG (Altenpflegerin und Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in, Pflegefachfrau und Pflegefachmann)
- eine Tätigkeit in der Intensivpflege oder Anästhesie im Erwachsenenbereich von mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten zwei Jahre
- Technische Voraussetzungen
DER BERWERBUNG SIND BEIZUFÜGEN
- Anmeldebogen für Weiterbildungen
- Bewerbungsschreiben und tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die staatliche Prüfung im Ausbildungsberuf (für interne Bewerber*innen ist eine Beglaubigung der Unterlagen nicht erforderlich)
- beglaubigte Kopie der Berufserlaubnis (für interne Bewerber*innen ist eine Beglaubigung der Unterlagen nicht erforderlich)
- Delegation/Einverständnis des Arbeitgebers
- Nachweis einer Tätigkeit von mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten zwei Jahre in der Intensivpflege oder Anästhesie
- Dokumentation aktueller Impfstatus (für externe Bewerber*innen)
- erweitertes Führungszeugnis (für externe Bewerber*innen, nicht älter als 3 Monate)
IHRE BEWERBUNG RICHTEN SIE BITTE AN
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden
an der TU Dresden AöR
Carus Akademie
Fetscherstraße 74
01307 Dresden
Fax: 0351 458-5761
E-Mail: Carus Akademie Dresden
ANMELDESCHLUSS
12.01.2025
Downloads
Zusammengefasste Informationen zu diesem Kurs finden Sie hier in unserem Flyer sowie in unserer Übersicht über die geplanten Kurstage.