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Intensivpflege und Anästhesie im Erwachsenenbereich

Intensivpflege und Anästhesie im Erwachsenenbereich

Kursstart: 12.05.2025
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Kursleitung

Kerstin Flemming

Dipl.-Pflege- und Gesundheitswissenschaftlerin

Telefon: 0351 458-3587

E-Mail:


Struktur

ZIEL DER WEITERBILDUNG

Die Weiterbildung soll Altenpfleger*innen, Gesundheits- und Krankenpfleger*innen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen sowie Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner mit den vielfältigen Aufgaben in der Intensivpflege und Anästhesie im Erwachsenenbereich vertraut machen und Handlungskompetenzen zur Erfüllung dieser Aufgaben vermitteln.

GRUNDLAGE DER WEITERBILDUNG

Die Weiterbildung wird auf Grundlage des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen im Freistaat Sachsen (SächsGfbWBG) vom 4. November 2002 sowie der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen(SächsGfbWBVO) vom 22. Mai 2007 in der jeweils geltenden Fassung mit staatlicher Anerkennung durchgeführt.

GLIEDERUNG DER WEITERBILDUNG

Die Weiterbildung gliedert sich in Module und erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 3 080 Stunden:

  • 720 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht
  • 360 Stunden Selbststudium
  • 2 000 Stunden praktische Weiterbildung

Jedes Modul schließt mit einer Prüfung ab.

Inhalte

GRUNDSTUFE 250 STUNDEN

Modul 1 Pflegewissenschaft, Pflegepraxis, Pflegeforschung und Erste Hilfe/Reanimation

Modul 2 Gesundheitswissenschaft

Modul 3 Qualitätsmanagement

Modul 4 Sozialwissenschaft

Modul 5 Humanwissenschaft

Modul 6 Betriebswirtschaft und Organisation

AUFBAUSTUFE 470 STUNDEN

Modul 1 Pflegefachwissen

Modul 2 Fachwissenschaft

Modul 3 Spezifische Sozialwissenschaft

Modul 4 Rechtslehre

PRAKTISCHE WEITERBILDUNG 2 000 STUNDEN

  • operative, internistische oder interdisziplinäre Intensivpflege (1 000 Stunden)
  • Anästhesie (800 Stunden)
  • mindestens ein Wahlbereich, insbesondere in den Fachbereichen Dialyse, Rettungsdienst, Notaufnahme und Endoskopie (200 Stunden)

ANRECHNUNG VON BERUFSERFAHRUNG

Eine Anrechnung von Berufserfahrung auf Anteile der praktischen Weiterbildung ist möglich (§2 Abs. 4 SächsGfbWBVO). Voraussetzung ist eine zusammenhängende Tätigkeit im jeweiligen Fachbereich der praktischen Weiterbildung von mindestens 6 Monaten in den zurückliegenden 2 Jahren vor Beginn der Weiterbildung.

Zur Prüfung Ihrer individuellen Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Kursleitung.

Organisation

KURSLEITUNG

Kerstin Flemming
Dipl.-Pflege- und Gesundheitswissenschaftlerin
Carus Akademie am Universitätsklinikum
Carl Gustav Carus Dresden
Telefon: 0351 458-3587
E-Mail:

ABLAUF*

Beginn:

12.05.2025

Dauer:

24 Monate

Form:

berufsbegleitend, modular

Kurstage:

Grundstufe: Unterricht in Blockwochen

Aufbaustufe: verkürzte Blockwochen, in der Regel Montag bis Freitag

KURSGEBÜHR**

Grundstufe:

1.950 €, zzgl. 110 € Prüfungsgebühren

Aufbaustufe:

3.790 €, zzgl. 240 € Prüfungsgebühren

WEITERBILDUNGSBEZEICHNUNG

Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Bezeichnung:

Fachpflegeexpertin oder Fachpflegeexperte für Intensivpflege und Anästhesie im Erwachsenenbereich

AUSBLICK**

nächster Kursbeginn: 06.05.2024

*es gelten die Ferienregelungen des Freistaates Sachsen

**Änderungen vorbehalten

Bewerbung

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

    • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Absatz 2 Nummer 1, 5, 6 oder 16 SächsGfbWBG (Altenpflegerin und Altenpfleger,  Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in, Pflegefachfrau und Pflegefachmann)
    • eine Tätigkeit in der Intensivpflege oder Anästhesie im Erwachsenenbereich von mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten zwei Jahre
    • Technische Voraussetzungen

    DER BERWERBUNG SIND BEIZUFÜGEN

    • Anmeldebogen für Weiterbildungen
    • Bewerbungsschreiben und tabellarischer Lebenslauf
    • beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die staatliche Prüfung im Ausbildungsberuf (für interne Bewerber*innen ist eine Beglaubigung der Unterlagen nicht erforderlich)
    • beglaubigte Kopie der Berufserlaubnis (für interne Bewerber*innen ist eine Beglaubigung der Unterlagen nicht erforderlich)
    • Delegation/Einverständnis des Arbeitgebers
    • Nachweis einer Tätigkeit von mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten zwei Jahre in der Intensivpflege oder Anästhesie
    • Dokumentation aktueller Impfstatus (für externe Bewerber*innen)
    • erweitertes Führungszeugnis (für externe Bewerber*innen, nicht älter als 3 Monate)

    IHRE BEWERBUNG RICHTEN SIE BITTE AN

    Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden
    an der TU Dresden AöR
    Carus Akademie
    Fetscherstraße 74
    01307 Dresden

    Fax: 0351 458-5761
    E-Mail:

    ANMELDESCHLUSS

    12.01.2025

    Downloads

    Zusammengefasste Informationen zu diesem Kurs finden Sie hier in unserem Flyer sowie in unserer Übersicht über die geplanten Kurstage.