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Wer für ein CI infrage kommt

Allgemeine Kriterien für eine Cochlea-Implantation

  • Schwerer bis völliger Schallempfindungshörverlust bei Kindern und Erwachsenen, der trotzt optimaler Anpassung konventioneller Hörgeräte unbefriedigend kompensiert werden kann
  • Bei Bestätigung eines angeborenen schweren Hörverlusts ist die Implantation im ersten Lebensjahr möglich und wird in Dresden bei entsprechenden Befunden auch simultan durchgeführt  - beide Ohren werden in einer Operation versorgt.
  • Keine medizinischen Kontraindikationen
  • Hohe Motivation und angemessene Erwartungen
  • Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen im Anschluss an die Operation