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Checkliste Zwangsstörungen

Checkliste Zwangsstörungen

Hier sind ein paar Beispiele typischer Zwangshandlungen oder -gedanken:

  • Ich habe das Gefühl, dass meine Hände schmutzig werden, wenn ich Geld, Bücher oder Spielsachen anfasse.
  • Mir fällt es schwer, einen Gegenstand zu berühren, wenn ich weiß, dass er von Fremden oder gewissen Leuten berührt wurde.
  • Ich vermeide es, öffentliche Toiletten (z. B. in der Schule) zu benutzen, weil ich Angst vor Verschmutzung oder Ansteckung habe.
  • Ich muss mich intensiv und ausgiebig waschen, weil ich glaube, verunreinigt oder schmutzig zu sein.
  • Wenn ich etwas anfasse, von dem ich glaube, dass es verunreinigt ist, muss ich mich sofort waschen.
  • Beim Waschen und beim An- und Ausziehen muss ich eine spezielle Reihenfolge einhalten (z. B. erst rechte, dann linke Hand waschen).
  • Ich muss Dinge mehrmals machen, bis ich glaube, dass sie ordentlich gemacht sind.
  • Ich neige dazu, Dinge mehr als nötig zu kontrollieren.
  • Ich kontrolliere Wasserhähne, Lichtschalter oder Elektrogeräte mehrmals, nachdem ich sie ausgeschaltet habe.
  • Ich gehe nochmals ins Haus, um zu schauen, ob Türen, Fenster oder Schubladen richtig zu sind.
  • Ich schaue ständig nach, ob Streichhölzer, Kerzen, Zigaretten usw. wirklich erloschen sind.
  • Ich muss manche Handlungen ständig wiederholen, bis ich ein gutes Gefühl habe.
  • Ich habe eine bestimmte Zahl, bis zu der ich häufig zählen muss oder nach der ich Dinge häufig machen muss.
  • Ich zähle, während ich etwas Alltägliches mache.
  • Ich verspäte mich oft, weil ich mit vielen Dingen nicht rechtzeitig fertig werden kann.
  • Ich mache etwas Bestimmtes oder spreche auf eine bestimmte Weise, um Unheil oder Pech zu vermeiden.
  • Ich muss bestimmte Zahlen oder Worte sagen, weil es Pech oder schlechte Dinge von mir fernhält.
  • Manchmal gehen mir Gedanken oder Worte immer und immer wieder durch den Kopf, und ich kann nichts dagegen tun.

Bei Erwachsenen müssen neben dem Vorliegen mehrerer dieser Symptome verschiedene Kriterien erfüllt sein, um die Diagnose Zwangsstörung vergeben zu können:

  • Es müssen mehrere Symptome an den meisten Tagen und über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen auftreten.
  • Sie müssen sich andauernd wiederholen, als eigene Gedanken/Handlungen angesehen werden (im Gegensatz dazu als von anderen Personen oder Einflüssen eingegeben), als unangenehm empfunden werden und Leidensdruck erzeugen.
  • Das Durchführen erzeugt womöglich eine kurzzeitige Erleichterung, die Handlung wird jedoch an sich nicht als angenehm empfunden.

Bei Kindern und Jugendlichen können diese Kriterien entweder nicht ausreichend gut berichtet werden bzw. werden von diesen anders empfunden. Daher muss hier ein Fachmann mit Erfahrung bei Kindern und Jugendlichen zu Rate gezogen werden.

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