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Begutachtung

Begutachtung

Familienpsychologische Begutachtung

Frau Dr. Dipl.-Psychologin Ursula Süß-Falckenberg, Fachpsychologin für Rechtspsychologie im BDP/DGPs und Systemische Therapeutin (SG), ist spezialisiert auf Fragestellungen zum gerichtlichen Kindschaftsrecht. Ihr Arbeitsfeld umfasst die Sachverständigentätigkeit einerseits bei elterlichen Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich Sorge- und Umgangsregelungen und andererseits bei Fragen der Kindeswohlgefährdung und der Erziehungsfähigkeit von Eltern.


Allgemeines Vorgehen

Der im Rahmen des familiengerichtlichen Verfahrens beauftragte psychologische Sachverständige versteht sich traditionellerweise als qualifizierter Helfer des Gerichts. Er hat die Aufgabe, dem Gericht bei der Formulierung einer Entscheidung zu helfen.
Der Sachverständige nimmt zunächst Kontakt mit der betroffenen Familie auf, um nach einer Reihe von Gesprächs- und Diagnostikterminen in der Lage zu sein, eine wissenschaftlich fundierte Empfehlung formulieren zu können, die dann als Grundlage der gerichtlichen Entscheidung dienen kann. Es wird dabei vorausgesetzt, dass der Sachverständige unter Beachtung des Datenschutzes unparteiisch, unbefangen und neutral vorgeht und eine fundierte Fachkenntnis (Rechtspsychologie, Entwicklungspsychologie, Scheidungs- und Bindungsforschung, Klinische Psychologie) vorweisen kann. Eine Orientierung an der Wissenschaftlichkeit sowie an den formalen Kriterien und Standards zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Hinblick auf die forensische Verwertbarkeit wird vorausgesetzt.

Bei der in der Regel lösungsorientiert ausgerichteten Begutachtung wird vom Sachverständigen darauf geachtet, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht zu verletzen, die Belastung für die einzelnen Familienmitglieder so gering wie möglich zu halten und die Autonomie der Familie sowie das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen.


Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Im universitären Rahmen kann bei Bedarf nach Rücksprache mit dem Gericht gegebenenfalls auch interdisziplinär (z.B. im Rahmen von Unterbeauftragungen) mit Kollegen anderer medizinischer Disziplinen (z.B. Psychiatrie, Gerichtsmedizin, Pädiatrie) zusammengearbeitet werden.
Zur Begutachtung ausländischer Mitbürger kann der Dolmetscherpool des Universitätsklinikums Dresden genutzt werden.

Kontakt nehmen Sie bitte direkt mit Frau auf.