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Use and Access Committee

Das Datenintegrationszentrum (DIZ) besitzt die technischen und organisatorischen Strukturen, um Kliniker*innen bzw. Forschenden Daten für die medizinische Forschung bereitzustellen.

Die Herausgabe von Daten ist jedoch an organisatorische und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen geknüpft.

Voraussetzung für eine Datenbereitstellung ist insbesondere die Zustimmung zum Datennutzungsantrag durch ein interdisziplinär besetztes lokales Use-and-Access-Committee (UAC) der Hochschulmedizin Dresden.

Das UAC begutachtet die eingegangenen Nutzungsanträge nach organisatorischer (Machbarkeit), rechtlichen und wissenschaftlichen Aspekten und entscheidet im Ergebnis über deren Durchführung. Das UAC wird durch die Geschäftsstelle des UAC koordiniert, welche am Datenintegrationszentrum verortet ist.

Die Tätigkeit des UAC (insb. Struktur, Entscheidungsprozesse) wird in einer eigenen Geschäftsordnung des UAC geregelt.

Die Mitglieder des UAC setzen sich wie folgt zusammen:

1.

ein/e Vertreter*in von Vorstand / Geschäftsleitung des UKD

2.

ein/e Vertreter*in des Dekanats der MFD

3.

ein/e Vertreter*in des Datenschutzes UKD/ MFD

4.

ein/e Biometriker/in bzw. Statistiker/in aus dem Institut für Medizinische Informatik und Biometrie

5.

ein/e Methodiker/in aus dem Zentrum für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung (für Anträge Versorgungsforschung / Krankenkassendaten)

6.

ein/e Vertreter*in der Biobank Dresden (für Anträge mit Bioproben)

7.

ein/e Vertreter*in des Datenintegrationszentrums (Mitglied ohne Stimmrecht)

8.

ein/e Kliniker*in Chirurgische Fächer

9.

ein/e Kliniker*in Konservative Fächer

10.

ein/e Kliniker*in Kinder- und Jugendmedizin

11.

Gäste (beratende Mitglieder) - Das UAC kann je nach fachlicher Ausrichtung des Nutzungsantrags durch eine Auswahl an maximal fünf Fachexpert*innen ergänzt werden. Die Einladung erfolgt über die UAC-Geschäftsstelle.

Anfragen an das UAC der Hochschulmedizin Dresden nimmt die Geschäftsstelle des UAC gern über das Kontaktformular () entgegen.