Benutzerspezifische Werkzeuge

Informationen zur Antragstellung

Hinweise zur Antragstellung

  • Anträge auf Datennutzung nimmt die Transferstelle des Datenintegrationszentrums entgegen. Diese organisiert daraufhin die weiteren Schritte zur richtlinienkonformen Datenbereitstellung.
  • Kontaktieren Sie uns gern bei Forschungsanfragen bzw. Rückfragen zum Antragsprozess per Mail:                                  
  • FAQ Erstgespräch
  • FAQ Datenkatalog

Interne Antragsteller*innen der Hochschulmedizin Dresden:

Externe Antragsteller*innen:

      • Verwendung des   Datennutzungsantrages der Medizininformatik-Initiative und Weiterleitung über das .  
      • Anträge für die Datennutzung von externen Antragsteller*innen werden zur Freigabe an das Use-and-Access-Committee geleitet. Nach positivem Votum koordiniert die Transferstelle den Abschluss eines Datennutzungsvertrages, in welchem die rechtlichen und administrativen Grundsätze vereinbart werden.
      • Für standortübergreifende Machbarkeitsabfragen sowie Datennutzungsanträge wurde durch die Medizininformatik-Initiative das Zentrale Forschungsdatenportal für Gesundheit (FDGP) aufgebaut.

Weitere Informationen

  • Daten werden nur bei Vorliegen einer datenschutzrechtlichen Grundlage, in der Regel nach einer entsprechenden Patienten-Einwilligung bereitgestellt. Das genaue Vorgehen zur Einholung der Patienteneinwilligungen für den sog. Broad Consent wird hier patientenorientiert und anschaulich erläutert und ist zudem im  Informationsflyer der bundesweiten Medizininformatik-Initiative (MII) zusammengefasst. Die Einwilligung ist freiwillig und hat keinerlei Einfluss auf die weitere Krankenhausbehandlung. 
  • Die unabhängige Treuhandstelle am Bereich Medizin der TU Dresden übernimmt die Verwaltung der Einwilligungserklärungen sowie die Pseudonymisierung der Daten und ist dabei Ansprechpartner für Patient*innen. Die Einwilligung kann jederzeit bei der Treuhandstelle widerrufen werden. Nähere Informationen zur Einwilligungserklärung werden auf einer Patientenwebsite erarbeitet
  • Grundlage für die Datenbereitstellung bildet zudem die "Übergreifende Nutzungsordnung der Medizininformatik-Initiative", in welcher die Rahmenbedingungen, Akteure und Prozesse dargelegt werden. Diese übergreifende Nutzungsordnung der MII wird durch die "lokale Datennutzungsordnung der Hochschulmedizin Dresden" ergänzt.