Informationen zur Antragstellung
Das Datenintegrationszentrum unterstützt Forschende sowie Kliniker*innen bei der Beantragung von Daten für ihre Studien und Projekte. Anträge auf Datennutzung nimmt die Transferstelle des Datenintegrationszentrums entgegen. Diese organisiert daraufhin die weiteren Schritte zur richtlinienkonformen Datenbereitstellung. | ![]() |
Hinweise zur Antragstellung
- Anträge auf Datennutzung nimmt die Transferstelle des Datenintegrationszentrums entgegen. Diese organisiert daraufhin die weiteren Schritte zur richtlinienkonformen Datenbereitstellung.
- Kontaktieren Sie uns gern bei Forschungsanfragen bzw. Rückfragen zum Antragsprozess per Mail: Kontaktformular
- FAQ Erstgespräch
- FAQ Datenkatalog
Interne Antragsteller*innen der Hochschulmedizin Dresden:
- Verwendung des Datenkataloges des Datenintegrationszentrums Dresden https://datenkatalog.med.tu-dresden.de/
Externe Antragsteller*innen:
- Verwendung des Datennutzungsantrages der Medizininformatik-Initiative und Weiterleitung über das Kontaktformular.
- Anträge für die Datennutzung von externen Antragsteller*innen werden zur Freigabe an das Use-and-Access-Committee geleitet. Nach positivem Votum koordiniert die Transferstelle den Abschluss eines Datennutzungsvertrages, in welchem die rechtlichen und administrativen Grundsätze vereinbart werden.
- Für standortübergreifende Machbarkeitsabfragen sowie Datennutzungsanträge wurde durch die Medizininformatik-Initiative das Zentrale Forschungsdatenportal für Gesundheit (FDGP) aufgebaut.
Weitere Informationen
- Daten werden nur bei Vorliegen einer datenschutzrechtlichen Grundlage, in der Regel nach einer entsprechenden Patienten-Einwilligung bereitgestellt. Das genaue Vorgehen zur Einholung der Patienteneinwilligungen für den sog. Broad Consent wird hier patientenorientiert und anschaulich erläutert und ist zudem im Informationsflyer der bundesweiten Medizininformatik-Initiative (MII) zusammengefasst. Die Einwilligung ist freiwillig und hat keinerlei Einfluss auf die weitere Krankenhausbehandlung.
- Die unabhängige Treuhandstelle am Bereich Medizin der TU Dresden übernimmt die Verwaltung der Einwilligungserklärungen sowie die Pseudonymisierung der Daten und ist dabei Ansprechpartner für Patient*innen. Die Einwilligung kann jederzeit bei der Treuhandstelle widerrufen werden. Nähere Informationen zur Einwilligungserklärung werden auf einer Patientenwebsite erarbeitet.
- Grundlage für die Datenbereitstellung bildet zudem die "Übergreifende Nutzungsordnung der Medizininformatik-Initiative", in welcher die Rahmenbedingungen, Akteure und Prozesse dargelegt werden. Diese übergreifende Nutzungsordnung der MII wird durch die "lokale Datennutzungsordnung der Hochschulmedizin Dresden" ergänzt.