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Informationen zur Antragstellung

Das Datenintegrationszentrum unterstützt Forschende sowie Kliniker*innen bei der Beantragung von Daten für ihre Studien und Projekte.

Anträge auf Datennutzung nimmt die Transferstelle des Datenintegrationszentrums entgegen. Diese organisiert daraufhin die weiteren Schritte zur richtlinienkonformen Datenbereitstellung.

Hinweise zur Antragstellung

  • Anträge auf Datennutzung nimmt die Transferstelle des Datenintegrationszentrums entgegen. Diese organisiert daraufhin die weiteren Schritte zur richtlinienkonformen Datenbereitstellung. 
  • Kontaktieren Sie uns gern bei Forschungsanfragen bzw. Rückfragen zum Antragsprozess per Mail:
      

Von den Antragsteller*innen oft gestellte Fragen können mit Hilfe des FAQ-Bereichs bereits im Vorfeld des Datenantrages geklärt werden. Damit wird der Antragsprozess erleichtert und transparent gestaltet. 

FAQs gliedern sich derzeit in die Bereiche 

Interne Antragsteller*innen der Hochschulmedizin Dresden:

Externe Antragsteller*innen:

      • Verwendung des   Datennutzungsantrages der Medizininformatik-Initiative und Weiterleitung über das .  
      • Anträge für die Datennutzung von externen Antragsteller*innen werden zur Freigabe an das Use-and-Access-Committee geleitet. Nach positivem Votum koordiniert die Transferstelle den Abschluss eines Datennutzungsvertrages, in welchem die rechtlichen und administrativen Grundsätze vereinbart werden. 
      • standortübergreifende Nutzungsanfragen werden über das Forschungsdatenportal für Gesundheit (FDPG) bearbeitet - nähere Informationen und Zugang 

Weitere Informationen

  • Daten werden nur bei Vorliegen einer datenschutzrechtlichen Grundlage, in der Regel nach einer entsprechenden Patienten-Einwilligung bereitgestellt. Das genaue Vorgehen zur Einholung der Patienteneinwilligungen für den sog. Broad Consent wird hier patientenorientiert und anschaulich erläutert und ist zudem im  Informationsflyer der bundesweiten Medizininformatik-Initiative (MII) zusammengefasst. Die Einwilligung ist freiwillig und hat keinerlei Einfluss auf die weitere Krankenhausbehandlung. 
  • Die unabhängige Treuhandstelle am Bereich Medizin der TU Dresden übernimmt die Verwaltung der Einwilligungserklärungen sowie die Pseudonymisierung der Daten und ist dabei Ansprechpartner für Patient*innen. Die Einwilligung kann jederzeit bei der Treuhandstelle widerrufen werden. Nähere Informationen zur Einwilligungserklärung werden auf einer Patientenwebsite erarbeitet
  • Grundlage für die Datenbereitstellung bildet zudem die "Übergreifende Nutzungsordnung der Medizininformatik-Initiative", in welcher die Rahmenbedingungen, Akteure und Prozesse dargelegt werden. Diese übergreifende Nutzungsordnung der MII wird durch die "lokale Datennutzungsordnung der Hochschulmedizin Dresden" ergänzt.