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Unfälle unter Mitbeteiligung des Auges

Grundsätzlich unterscheidet man Unfälle, die auf das Auge mit seinen Anhangsgebilden beschränkt sind und solche, die als sogenannte Polytraumen mehrere Körperregionen und damit mehrere medizinische Fachgebiete betreffen. Letztere werden in der Rettungsstelle des Universitätsklinikums behandelt, wo man sich unter anderem auch um die konziliarische Untersuchung des verletzten Patienten durch die entsprechende Fachkollegen kümmert.

Verätzungen

Von einer Verätzung spricht man, wenn das Auge mit aggressiven chemischen Substanzen in Berührung kommt. Meist gelangen die ätzenden Substanzen bei der Arbeit im Haushalt oder am Arbeitsplatz (insbesondere wenn keine Schutzbrille getragen wird) als kleine Spritzer, Tropfen oder auch in größeren Mengen ins Auge.
Besonders gefährlich sind dabei sog. Laugenverätzungen (insbesondere durch Natronlauge bzw. ungelöschten Kalk sowie andere alkalische Verbindungen z.B. Rohrreiniger im Haushalt).
Diese Substanzen führen sehr schnell zu einer ausgeprägten Schädigung der vorderen Augenabschnitte (Hornhaut, Bindehaut, Augenlider). Sie haben die Tendenz rasch in tiefere Augenabschnitte einzudringen und die dortigen Strukturen frühzeitig zu schädigen. Verätzungen durch Säuren (z.B. verdünnte Salpetersäure, Salzsäure) führen zumeist zu schweren, aber auf die oberflächlichen Schichten (Hornhaut, Bindehaut, Lider) begrenzten Schädigungen.
Je nach Menge Art und Konzentration der ins Auge gelangten Substanz (sowie Zeitpunkt der einsetzenden Therapie) kann man

  • leichte Verätzungen (Reizung, Rötung, Schwellung der Lider und Bindehaut sowie geringe oberflächliche Hornhautbeteiligung)
  • mittelschwere Verätzungen (beginnende verätzungsbedingte Durchblutungsstörungen der Bindehaut, ausgeprägte oberflächliche Hornhautschädigung mit dezenten Hornhauttrübungen) und
  • schwere Verätzungen (grauweiße, nicht mehr durchblutete Bindehaut, ausgeprägte Trübung der Hornhaut) - das verletzte Auge hat den Aspekt eines „gekochten Fischauges“

 unterscheiden.

Was sollten Sie tun, wenn sie eine ätzende Substanz ins Auge bekommen haben?

Entscheidend ist die sofortige intensive, ausgiebige Spülung (möglichst mit fließendem Wasser) des betroffenen Auges. Sie entscheidet mitunter über Ausmaß und Schwere bleibender Schäden. „Lieber sofort mit Selterwasser, Blumenwasser oder abgekühltem Tee spülen, als später mit destilliertem sterilem Wasser“ Parallel zur Spülung des betroffenen Auges sollte schnellstmöglich der Transport in die nächstliegende augenärztliche Einrichtung erfolgen, möglichst unter kontinuierlicher Fortführung der Augenspülung. Falls vorhanden, die Verpackung bzw. die ätzende Substanz selbst mit zum Augenarzt nehmen, damit diese exakt identifiziert werden kann.

Welche Maßnahmen ergreift der Augenarzt in der Praxis/ Klinik?

Schwere Verätzungen müssen stationär behandelt werden. Neben intensiven Spülungen (evtl. Spülinfusionen über 24 h), der Entfernung verbliebener kleiner Fremdkörperpartikel und Abtragung abgestorbener Gewebsbereiche ist eine intensive antibiotische und antientzündliche Therapie notwendig. Im Intervall muss evtl. eine Behandlung späterer Unfallfolgen (ggf. Korrektur von narbigen Lidfehlstellungen, Behandlung bleibender Hornhautnarben) erfolgen. Leichte Fälle können ggf. nach intensiver Spülung und Entfernung aller Fremdkörperpartikel ambulant mit lokaler Salben und Augentropfentherapie behandelt werden. Wie bereits erwähnt hängt das Ausmaß einer bleibenden Schadens von der Schwere der Verätzung und vom Zeitpunkt des Einsetzens einer effektiven Therapie ab. Die sofortige intensive Spülung am Verletzungsort ist der erste und einer der wichtigsten Schritte der notwendigen Therapie.

Verbrennungen

Schwere Verbrennungen stellen auch heute noch eine große Herausforderung an die modere Intensivmedizin dar. Nur ein schnelles interdisziplinäres Vorgehen in einem speziell ausgestatteten Verbrennungszentrum kann das Überleben des Verunfallten sichern. „Leichtere“ Verbrennungen ereignen sich vorwiegend in den Sommermonaten zumeist beim Grillen, durch Verpuffung oder als Stichflammenverletzung, bei unsachgemäßem Umgang mit feuergefährlichen Materialien. Häufig sind auch hier größere Anteile der Gesichts- und Kopfhaut, der Arme und des Oberkörpers betroffen. Auch in diesen Fällen richtet sich die Behandlung nach dem Ausmaß der verbrannten Körperoberfläche. Sie wird gemeinsam mit den Kollegen der Intensivmedizin, den Chirurgen, den Hautärzten.
In Fällen leichter Verbrennung bilden die Augenlider eine Art schützende Jalousie (durch unseren angeborenen Lidschlussreflex bei Gefahr), durch welche eine Verletzung der tieferen Augenabschnitte verhindert werden kann, so dass es glücklicherweise „nur“ zu einer Verbrennung der äußeren Lidhaut kommt. Versengte Wimpern und Augenbrauen wachsen innerhalb von einigen Wochen nach.
Verbrannte, abgestorbene (nekrotische) Anteile der Lidhaut müssen (ggf. operativ) abgetragen werden. Die bestehenden Wundflächen müssen durch intensive Salbentherapie vor nachträglichen Infektionen geschützt werden.
Bei ausgeprägteren Verbrennungen kommt es auch zu einer Schädigung der vorderen Schichten des Augapfels (Bindehaut, Hornhaut). Auftretende Hornhauttrübungen können zu einer (meist vorübergehenden) Sehminderung führen. In schweren Fällen kann es, insbesondere durch lokale Verbrennungen mit flüssigem Metall, zu einem Lidverlust bis hin zur Zerstörung des Augapfels kommen.

Welche Erstmaßnahmen sind wichtig?

Ähnlich wie bei der Verätzung ist eine sofortige Spülung der betroffenen Hautareale mit sauberem kaltem Leitungswasser bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes wichtig.
Die Therapie im Krankenhaus wird sich nach der Schwere und Lokalisation der Verbrennung richten. Alle abgestorbenen Gewebsanteile (Lidhaut, Bindehaut) müssen abgetragen werden. Die Wundflächen müssen antibiotisch und antientzündlich behandelt werden. Mitunter sind Hauttransplantationen zur Deckungen der betroffenen Areale notwendig.
Auch nach erfolgreicher Abheilung der primären Verbrennungsfolgen können narbige Fehlstellungen der Augenlider, Verwachsungen zwischen Lidern und Bindehaut oder narbige Überwachsungen der Hornhaut zu einer zunehmenden Sehverschlechterung führen. Hier werden, um eine zufriedenstellende Korrektur der Lidfehlstellung (Lösung narbiger Verwachsungsstränge) meist mehrere operative Eingriffe (z.T. unter Verwendung von Hauttransplantaten notwendig, um eine sekundäre Schädigung der vorderen Augenabschnitte zu verhindern.

Fremdkörperverletzungen

Eine weitere Gruppe häufiger Notfälle in der Augenheilkunde stellen Fremdkörperverletzungen dar, wobei hier das Spektrum der Verletzungen von

  • dem einfachen kleinen unter das Lid geratenen Fremdkörper (welches problemlos entfernt werden kann und eine sofortige Besserung der Beschwerdesymptomatik eintritt) über folgendem soll kurz auf die verschiedenen Formen der Fremdkörperverletzungen eingegangen werden.
  • oberflächliche Verletzungen der Hornhaut (mit ausgeprägten Schmerzen, welche jedoch mit entsprechender Salbentherapie relativ schnell und meist ohne bleibende Schäden abheilen) bis hin zu
  • schweren Verletzungen (bei denen Fremdkörper in das Auge eintreten =penetrierende/perforierende Verletzungen und zu einer meist ausgeprägten Schädigung innerer Augenabschnitte führen können) reicht

Im folgendem soll kurz auf die verschiedenen Formen der Fremdkörperverletzungen eingegangen werden.

Oberflächliche (subtarsale) Fremdkörper

Kleine in den Bindehautsack bzw. unter das Oberlid gelangte Fremdkörper (zumeist handelt es sich um kleine Schmutzpartikel z.B. beim Arbeiten in staubiger Umgebung oder um kleine Insekten beim Aufenthalt im Freien) können durchaus für den Einzelnen subjektiv einen kleinen Notfall darstellen, da sich diese kleinen Fremdpartikel nicht einfach aus dem Auge wischen lassen. Sie führen zu Schmerzen, einem kräftigen Druckgefühl, vermehrten Tränenfluss und einer Rötung des Auges.

Behandlung und mögliche Verletzungsfolgen?

In aller Regel sind es jedoch harmlose „Verletzungen“. Der kleine Fremdkörper kann durch Umschlagen des Oberlides leicht aus dem Auge entfernt werden. In einigen Fällen wird das Auge zusätzlich gespült, um sicher auch feinste Staubpartikel zu entfernen. Eine lokale antibiotische oder pflegende Salbentherapie ist nur in Ausnahmefällen bei einem starken Reizzustand des Auges erforderlich.
Die Beschwerden verschwinden fast unmittelbar nach Entfernung des kleinen drückenden Fremdkörpers. Der Reizzustand bessert sich spätestens nach ein bis zwei Tagen. Bleibende Schäden entstehen nicht.

Lid- und Bindehautverletzung; oberflächliche Hornhautverletzung

Neben Staubkörnern die nur oberflächlich unter dem Lid liegen, können größere Fremdkörper, die mit einer gewissen Wucht gegen das Auge schlagen, zu oberflächlichen Verletzungen der Hornhautschutzschicht (Hornhautepithel) ebenso wie zu Blutungen und kleinen Rissen der Bindehaut bzw. der Lidhaut führen. 
Zumeist imponieren die mehr oder weniger ausgeprägten Blutungen an der Bindehaut bzw. den Augenlidern schwerwiegender als die Verletzung letztlich ist. In jedem Fall sollte eine genaue Inspektion des Wundbereiches (wenn nötig auch unter einem Mikroskop in Operationssaal) durch einen Augenarzt erfolgen, um eine penetrierende Fremdkörperverletzung (siehe unten) auszuschließen (insbesondere wenn es sich um Verletzungen mit kleinen metallischen Fremdkörpern bzw. Glassplittern handelt).
Der die notfallmäßige Behandlung durchführende Augenarzt wird alle oberflächlich steckenden Fremdkörper entfernen, etwaige Wundbereiche säubern und entstandene kleine Rissverletzungen der Lidhaut oder der Bindehaut (unter lokaler Betäubung) nähen. Bleibende und störende Narben entstehen dabei nur in sehr seltenen Fällen.
Die gefährlich aussehenden Blutungen von Bindehaut und Lidhaut werden innerhalb vom einigen Wochen vom Körper abgebaut, ohne das dabei ein dauerhafter Schäden entsteht.

Erosio

Die Verletzung der Schutzschicht der Hornhautoberfläche (=Hornhautepithel) nennt man Erosioder Hornhaut. Sie stellt, auch wenn sie in sehr vielen Fällen ohne Komplikationen abheilt, einen äußerst schmerzhaften und das Allgemeinbefinden deutlich beeinträchtigenden Zustand dar. Das Auge ist meist stark gerötet, die Augenlider evtl. geschwollen, mitunter kann das Lid durch den bestehenden Schmerz nicht geöffnet werden zudem besteht ein starker Tränenfluss.
Ursache für die Entstehung einer Hornhautepithelverletzung können ebenfalls kleine Fremdkörper sein, die beim Arbeiten (Schleifen, Bohren, Sägen, beim Abhacken von Mauerwerk) an die Hornhautoberfläche treffen. Gleichfalls häufig sind oberflächliche Verletzungen durch „zurückschwingende Baumäste", Verletzungen an Pflanzenblättern (besonders Palmen) oder durch Kleinkinder die beim Spielen unbeabsichtigt den Eltern „in die Augen greifen“.

Warum haben Sie bei oberflächlichen Hornhautverletzungen starke Schmerzen?

Die ausgeprägte Beschwerdesymptomatik erklärt sich dadurch, dass die kleinen sensiblen Nervenendigungen der Hornhaut normalerweise durch das Hornhautepithel bedeckt sind. Kommt es zu einer Verletzung der Hornhautschutzschicht liegen diese kleinen Nervenendigungen frei an der Hornhautoberfläche. Bei jedem Lidschlag reibt und reizt das Oberlid die Nervenendigungen, was sehr schmerzhaft ist.
Dank der guten Regenerationsfähigkeit des Hornhautepithels wird der oberflächliche Defekt (in Abhängigkeit seiner Größe) innerhalb von wenigen Tagen geschlossen, was zu einer deutlichen Linderung der Schmerzsymptomatik führt. Solange die Schutzschicht nicht wieder völlig intakt ist, stellt der (wenn auch nur kleine) Defekt eine ideale Eintrittspforte für Erreger (Bakterien; Pilze u.a.) dar. Diese können sich dann fast ungehindert vermehren und zu schweren Schädigungen der Hornhaut führen. (siehe auch unten – Hornhautgeschwür)

Behandlung und mögliche Verletzungsfolgen?

Daher sollte jeder oberflächliche Hornhautepitheldefekt bis die Schutzschicht wieder intakt ist, durch entsprechende (antibiotische/desinfizierende) Augentropfen oder Augensalbe vor einer Erregereinwanderung geschützt werden. Die zusätzliche Gabe von pflegenden Augensalben verkürzt das Zeitintervall bis zum Hornhautepithelschluss und lindert die Beschwerden des Patienten. 
Eine bloße Schädigung der Hornhautepithelschicht hinterlässt nach Abheilung keine Narben. In manchen Fällen (meist nach Pflanzenblattverletzungen oder Verletzungen durch Kleinkinder) können nach Wochen oder Monaten plötzlich (typischerweise morgens „nach den ersten Lidschlag“) erneut Beschwerden auftreten. Die Ursache hierfür ist eine ungenügende Verbindung der reparierten Schutzschicht mit den darunterliegenden Hornhautabschnitten. Die Schutzschicht bricht im ursprünglich verletzten Bereich erneut auf. Mit einer intensiven Salbentherapie (insbesondere zur Nacht bzw. auch nachts) kann die Häufigkeit bzw. Das Auftreten dieser wiederkehrenden Beschwerden gebessert bzw. verhindert werden.
Kleine Narben können entstehen, wenn (zumeist beim Schleifen oder Bohren) kleine metallische Fremdkörper nicht nur die Schutzschicht sondern auch darunterliegende oberflächliche Anteile der Hornhaut verletzen. Meist stecken diese kleinen Metallspäne „eingebrannt“ in den vorderen Hornhautanteilen. Sie werden vom Augenarzt mit einer speziellen Nadel entfernt. Ein bereits entstandener Rosthof (Eisenablagerungen um einen metallischen Fremdkörper) wird mit einem Spezialbohrer abgetragen.
Hier ist die konsequente abschirmende Nachbehandlung mit Augensalben und Augentropfen besonders wichtig.
Zu einer merklichen Sehbeeinträchtigung kommt es nur bei zentralen Hornhautnarben. Am Rand gelegene kleine Hornhautnarben beeinträchtigen das Sehvermögen nicht.

Lamellierende, perforierende und penetrierende Fremdkörperverletzungen

Penetrierende Verletzungen stellen die schwerste Form einer Fremdkörperverletzung dar. Dabei trifft der Fremdkörper meist mit solcher Wucht auf den Augapfel, dass dieser die schützenden Augenhüllen (Bindehaut, Lederhaut, Hornhaut) durchstoßt und in das Augeninnere eindringt (z.T. tritt der Fremdkörper sogar an der Augenrückwand wieder aus dem Auge heraus.
Typischerweise handelt es sich um scharfe metallische Fremdkörper (Arbeiten mit Hammer und Meißel (wobei meist der Grat des umgeschlagenen Meißelstieles den ursächlichen Fremdkörper bildet), Arbeiten mit Winkelschleifern oder Motorsensen ohne entsprechende Schutzbrille) oder aber um Unfälle im Sinne von Stichverletzungen durch Messer, Scheren oder Schraubenzieher.
Der in das Auge eintretende Fremdkörper kann (nach Lokalisation und Kraft des Eintrittes) alle äußeren und inneren Augenstrukturen (Lider, Augenmuskeln, Bindehaut, Lederhaut, Hornhaut, Regenbogenhaut, Augenlinse, Glaskörper, Netzhaut, Aderhaut) verletzen. Mit der Vielzahl der in Mitleidenschaft gezogenen Strukturen, variiert auch das Ausmaß eines möglicherweise bleibenden Schadens. Auch nach perforierenden und penetrierenden Verletzungen kann nach einer operativen Fremdkörperentfernung (bei einer nur sehr kleiner außerhalb des Netzhautzentrums liegender Narbe, ohne Zerstörung wichtiger Augenstrukturen) eine stabile volle Sehleistung erreicht werden.
Auf der anderen Seite gelingt es, trotz intensivster Bemühungen bei einem Teil der Patienten nicht ein „brauchbares“ Sehvermögen zu retten. (bis hin zur Erblindung des betroffenen Auges) Glücklicherweise zwingt die Schwere der Verletzung heutzutage nur noch in den seltensten Fällen zu einer Entfernung des Augapfels (z.B. bei sympathischen Ophthalmie mit Gefahr der Schädigung des gesunden Auges).
Auf einzelne mögliche Verletzungsfolgen (Verlust von Anteilen der Regenbogenhaut, Verlust oder traumatische Trübung der Augenlinse, tiefe ausgeprägte Hornhautnarben, unfallbedingte Netzhautablösungen, zentrale Netzhautnarben, Schädigung des Sehnerven u.a.) soll hier nicht im einzelnen eingegangen werden.

Wie sollten Sie sich nach einer Fremdkörperverletzung verhalten?

Bei oberflächlichen unter den Lidern steckenden Fremdkörpern, welche doch recht störend sind und die sich nicht allein entfernen lassen, ist eine Vorstellung beim Augenarzt ratsam. Zumal kleine Körnchen unter dem Oberlid (beim Lidschlag) auf der Hornhautoberfläche reiben und diese nachträglich schädigen können.
Die Entfernung gestaltet sich schnell und problemlos.
Bei Fremdkörpern die mit größerer Wucht gegen das Auge schlagen, sollte (insbesondere bei bestehenden Blutungen der Bindehaut, Lidverletzungen aber auch bei subjektiver Beeinträchtigung des Sehvermögens) in jedem Fall eine unmittelbare Vorstellung in einer Augenarztpraxis bzw. im Notdienst in der Augenklinik erfolgen, um einen in das Auge oder die Augenhöhle eingetretenen Fremdkörper sicher auszuschließen.
Wie bereits erwähnt ist bei manchen Patienten eine genaue Inspektion der Wunde im Operationssaal sowie zusätzliche Röntgenaufnahmen bzw. CT-Untersuchungen (Computertomographie) notwendig, in denen sich kleine Fremdkörper darstellen lassen. Besteht keine perforierenden/penetrierende Verletzung erfolgt die Versorgung der oberflächlichen Wunden wie beschrieben.
Penetrierende Verletzungen (mit in das Auge eingetretenen Fremdkörpern) stellen definitiv akut behandlungsbedürftige Notfälle dar. Meist besteht schon subjektiv für den Patienten (durch eine ausgeprägte Schmerzsymptomatik, eine deutliche plötzliche Sehminderung sowie durch den zum Unfall führenden Verletzungsmechanismus) eine Ahnung über die Schwere der Verletzung. Es sollte daher keine Zeit verloren werden und eine schnellstmögliche Vorstellung in der nächstliegenden Augenklinik (mit dem Rettungsdienst bzw. durch eine Begleitperson im privaten PKW) erfolgen.
Manipulationen an dem verletzten Auge sollten unterbleiben. Stellen Sie sich primär bei einem niedergelassenen Augenarzt vor, wird Sie dieser nach einer kurzen Inspektion und Diagnosestellung unverzüglich in eine die Verletzung operativ versorgende Augenklinik schicken.

Behandlung und mögliche Verletzungsfolgen?

Das verletzte Auge sollte bis zum Eintreffen in die Klinik mit einem sterilen (bzw. sauberen Verband) abgedeckt werden.  Die Eintrittsstelle des Fremdkörpers stellt ein „offenes Tor“ für jede Art von Erregern dar. (z.T. können diese bereits mit dem Fremdkörper in das Auge gelangt sein) Zudem können Anteile innere Augenabschnitte durch den Wundspalt nach äußern verlagert sein. Die sich hieraus ergebende Notwendigkeit eines schnellstmöglichen operativen Verschlusses der Wunde liegt auf der Hand. Die primäre Operation dient dazu den Augapfel zu stabilisieren, ein Eindringen von Erregern zu verhindern und die inneren Augenanteile vor einer weiteren traumatischen Schädigung zu schützen.
Parallel erfolgt eine lokale (Augentropfen/Augensalbe) und eine systemische (Infusionen/Tabletten) antibiotische und antientzündliche Therapie.
Nach Befundstabilisierung müssen, in Abhängigkeit von Art und Ausmaß der Verletzung, weitere operative Eingriffe geplant werden, um eine schrittweise Rekonstruktion der geschädigten Augenstrukturen und Wiederherstellung des Sehvermögens durchzuführen. Zum Teil sind hierzu mehrfache Operationen notwendig (bedingt auch durch nachträglich hinzutretende unfallbedingte Komplikationen wie Erhöhung des Augendruckes, Netzhautablösungen) und nicht in jedem Fall kann eine für den Patienten zufriedenstellende Sehleistung erhalten werden.
Die beste Therapie ist und bleibt daher die Prophylaxe, sofern dies z.B. durch das konsequente Tragen von Schutzbrillen zu Tätigkeiten bei denen eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht.

Contusio bulbi (Augapfelprellungen)

Augapfelprellungen stellen eine weitere Möglichkeit einer unfallbedingten Augenschädigung dar. Auch hier ist das Spektrum der Verletzungsfolgen recht breit.
Typische Ursachen einer schweren Augapfelprellung sind Sektkorken, Squashbälle, Faustschläge bei Auseinandersetzungen, (in ländlichen Regionen) wegspringende Holzscheite beim Holzhacken aber auch bei Stürzen, wenn man sich nicht mehr abfangen kann und auf meist hervorstehende harte Gegenstände fällt. Auch jede kräftigere Fremdkörperverletzung ist letztlich mit einer Prellung des Augapfels verbunden.

  • Leichte Prellungen führen lediglich zu einer Rötung evtl. zu einer Unterblutung der Bindehaut bzw. der Lider
  • Kräftige Prellungen können massiven Unterblutung und Schwellung der Lider („Veilchen“), der Bindehaut verursachen, wobei das Auge z.T. schwellungsbedingt fast nicht geöffnet werden kann. Nicht zwangsläufig müssen (auch bei massiven Unterblutungen der Lider oder der Bindehaut) innere Augenanteile verletzt sein.

Beide Formen hinterlassen keine bleibenden Schäden.

  • Schwere Augapfelprellungen, es kommt es jedoch zu einer Schädigung innerer Augenstrukturen (u.a. Blutungen innerhalb des Auges mit einem möglichen Anstieg des Augendruckes, Abrisse der Regenbogenhaut, Trübungen der Linse, die auch aus ihrer ursprünglichen Lage „verrutschen“ kann). Besonders gefährlich und gefürchtet sind Einrisse der Netzhaut (Schicht, welche die für die Bildentstehung verantwortlichen Sinneszellen trägt), die letztlich zu einer Netzhautablösung (siehe unten) mit einer deutlichen Sehbeeinträchtigung führen können.
    Diese Risse oder kleinen Löcher innerhalb der Netzhautschicht entstehen z.T. erst nach einigen Tagen, so dass eine erneute genaue Inspektion der Netzhaut (besonders der Randbereiche) nach 7 bis 10 Tagen nach dem Unfall erfolgen muss. Kleinere Blutungen und Schwellungen innerhalb der Netzhautschicht können zu einer vorübergehenden Sehbeeinträchtigung führen. Risse oder Blutungen im Bereich des Sehzentrums (Makula- Stelle des schärfsten Sehens) wie auch eine Verletzungen des Sehnerven hinterlassen meist eine deutliche dauerhafte Sehminderung.

Augapfelruptur

In (glücklicherweise) sehr seltenen Fällen ist die Wucht der Augapfelprellung so stark, dass es zu einem Einriss (Ruptur) der schützenden Augenhüllen (Lederhaut = Sklera) kommt. Diese schwersten Formen müssen wie penetrierende Fremdkörperverletzungen schnellstmöglich operativ versorgt und antibiotisch und antientzündlich abgeschirmt werden. Hinsichtlich der Prognose gilt hier das für die penetrierenden Fremdkörperverletzungen gesagte. Es hängt wesentlich von dem Ausmaß der Verletzung, den in Mitleidenschaft gezogenen Strukturen sowie von sekundären Komplikationen ab, wieviel (nach z.T. mehrfachen Operationen) an Restsehleistung dem verletzten Auge erhalten werden kann.

Frakturen der knöchernen Augenhöhle

Neben den direkten Verletzungen des Augapfels, kann es im Rahmen der Prellung des Augapfels auch zu Frakturen (Knochenbrüchen) der den Augapfel umgebenden knöchernen Augenhöhle kommen. Zumeist ist dabei der sehr dünne Boden der Augenhöhle (Orbitabodenfraktur – Blow out Fraktur) betroffen. Besteht eine solche Fraktur ist die Beweglichkeit des Augapfels eingeschränkt und es treten sehr störend Doppelbilder auf. Eine spezielle Röntgenaufnahme sichert bei bestehendem Verdacht die Diagnose. Gemeinsam mit den Kollegen der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und der HNO würde in einem solchen Fall die Notwendigkeit und die Durchführung einer operativen Korrektur der Fraktur geplant werden.

Wie sollten Sie sich bei einer Prellung des Augapfels verhalten?

Entscheidend, da wie bei den Fremdkörperverletzungen das konkrete Ausmaß der Verletzung sehr variieren kann, ist eine möglichst schnelle Vorstellung in einer Augenarztpraxis bzw. einer Augenklinik.
Ist keine stationäre Behandlung erforderlich, sollte in jedem Fall (wie bereits erwähnt) nach 7 bis 10 Tagen eine genaue Nachkontrolle des Augenhintergrundes mit weit gestellter Pupille erfolgen, um mögliche Netzhautrisse sicher auszuschließen.