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Häufige Fragen - organisatorisch

Sehr geehrte Patienten,

bei uns gehen täglich zahlreiche von Fragen zur Klinikorganisation ein. Die Häufigsten möchten wir nachfolgend sammeln und mit den entsprechenden Antworten auflisten.

Welche Voraussetzungen muss man mitbringen, um sich in der Augen-Poliklinik behandeln zu lassen?

In der Regel erfolgt die Behandlung von Poliklinikpatienten nur mit Überweisung durch einen niedergelassenen Augenarzt, da die Kapazitäten zur allgemeinen augenärztlichen Grundversorgung nicht ausreichen. In Notfällen können sich selbstverständlich auch Patienten ohne Überweisungsschein vorstellen. Der Überweisungsschein zur Poliklinikkonsultation wird vom niedergelassenen Augenarzt an die Poliklinik gesendet von wo aus die Terminvergabe erfolgt. Da die Termine unter Berücksichtigung der Dringlichkeit vergeben werden, ist es wichtig, daß der Überweisungsschein diesbezüglich ausreichend Information enthält. Den Patienten wird der Termin schriftlich mitgeteilt.

Welche Besuchszeiten haben die Stationen?

Die offiziellen Besuchszeiten erstrecken sich Montags bis Sonnabends von 15.00 bis 17.00 Uhr sowie Sonntags und Feiertags von 14.00 bis 17.00 Uhr. Ausnahmen sind nach vorheriger Absprache selbstverständlich möglich. Beachten Sie bitte, daß die Besuchzeiten wichtig für die Regelung des Klinikalltages sind. Außerhalb der Besuchzeiten stehen die Patienten mitunter nicht zur Verfügung (Untersuchungen, Behandlungen). Die Mittagsruhe sollte eingehalten werden. Die Einhaltung der Besuchzeiten dient ebenfalls der Rücksichtnahme auf andere eventuell schwerstkranke Patienten.

Kann ich nach einer ambulanten Augenoperation ein Fahrzeug führen?

Falls im Rahmen der Operation ein Beruhigungsmittel verabreicht wurde oder pupillenerweiternde Medikamente gegeben wurden, ist das Führen eines Fahrzeuges nach der Operation nicht gestattet. Häufig ist auch das Sehvermögen des operierten Auges beeinträchtigt, bzw. es wurde ein Verband angelegt, so dass nur das Partnerauge zum Sehen zur Verfügung steht. Selbst wenn das Sehvermögen dieses Auges (für PKW-Fahrer ≥ 70%) ausreichend ist, sollte unter den gegebenen Umständen auf das Führen eines Fahrzeuges verzichtet werden.

Kann ich nach einer Poliklinik Konsultation ein Fahrzeug führen?

Da bei der Poliklinik Konsultation nahezu immer eine medikamentöse Weitstellung der Pupillen erfolgt und diese mit einer Beeinträchtigung des Sehens verbunden ist, muss auf des Führen eines Fahrzeuges verzichtet werden.