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Die Hornhautbank der Universitäts-Augenklinik Dresden

Die Hornhauttransplantation

Die gespendete Hornhaut wir in einem speziellen Nährmedium aufbewahrt

In Deutschland gibt es mehrere tausend Menschen, die auf eine Hornhauttransplantation warten. Allein in Dresden sind es über 100 Patienten. Bis sich eine geeignete Spenderhornhaut findet, vergehen oft ein bis zwei Jahre. Die Betroffenen hoffen daher auf Ihre Mithilfe.

Ihr Ja zur Augen- und Hornhautspende hilft einem der wartenden, sehgeschädigten oder gar blinden Patienten, wieder gut sehen zu können. Natürlich sollten Sie sich die Frage stellen, ob die Spende in Ihrem oder im Sinne Ihres verstorbenen Angehörigen wäre.
Augenärzte entnehmen das gespendete Organ und setzen dem Verstorbenen Prothesen ein. Sie werden speziell von Augenkünstlern hergestellt und sehen sehr natürlich aus - äußerlich ist die Entnahme deshalb nicht zu erkennen.

Die Hornhautbank der Augenklinik des Universitätsklinikums bewahrt die gespendete Hornhaut erst einmal in einer Nährlösung auf. Ist ein passender Patient für die Transplantation gefunden - in der Regel kommt dieser aus Dresden oder der unmittelbaren Umgebung - wird ihm die gespendete Hornhaut transplantiert.

Wie eine kranke Hornhaut aussehen kann, zeigen die nebenstehenden Fotos: Die getrübte Hornhaut einer Patientin vor der Transplantation und die Klarheit des Auges danach. Zu 90 Prozent ist sicher, dass das Transplantat nicht vom Körper abgestoßen wird und dauerhaft klar bleibt.

 

getrübte Hornhaut
getrübe Hornhaut
transplantierte Hornhaut








Die Hornhautspende/Antworten auf die wichtigsten Fragen

Wer kann seine Augen spenden?

Jeder kann durch eine Augenspende einem Patienten das Sehvermögen wiedergeben. In der Regel werden transplantierte Hornhäute nicht abgestoßen, weil das Gewebe nicht durchblutetet ist.

Ist ein Organspendeausweis nötig?
Im Gegensatz zur Organspende ist bei der Gewebespende, also auch bei der Hornhautspende, ein solcher Ausweis nicht nötig.

Wie kann ich der Augenspende einwilligen?
Das Transplantationsgesetz regelt eindeutig, wann eine Spende möglich ist und wer einer Spende zustimmen darf. Hat der / die Verstorbene schon zu Lebzeiten einen Organspendeausweis ausgefüllt, ist damit auch die Bereitschaft zur Hornhaut- oder Augenspende erklärt. Die Organspender machen aber nur einen geringen Anteil der möglichen Spender aus.
Verstirbt jemand, der keinen Organspendeausweis besitzt, werden die Angehörigen des Verstorbenen gefragt, ob sie einwilligen.

Wer darf über die Spende entscheiden? Die nächsten Angehörigen. Das sind der Ehemann oder die Ehefrau, volljährige Kinder, Eltern oder ein Vormund, volljährige Geschwister, oder auch die Großeltern. Die Entscheidung sollte immer im Sinne des / der Verstorbenen getroffen werden.

Für weitere Fragen und Gespräche stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie sich auch an unsere ärztlichen Kollegen aus der Augenklinik wenden.

Kontakt

Diplom-Biologin
Viktoria Zubaty
Tel: 0351 458-5101
E-Mail: