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Aufbau des gesunden Hüftgelenkes und Blutversorgung

Das Hüftgelenk ist nach dem Knie das zweitgrößte Gelenk unseres Körpers. Es besteht aus dem Kopf des Oberschenkelknochens (Hüftkopf oder Oberschenkelkopf) und der Hüftpfanne. Die beiden knöchernen Gelenkpartner sind von einer Knorpeloberfläche überzogen, die eine reibungsarme Bewegung ermöglicht und Stöße abfedert. Das Hüftgelenk wird von einer sehr starken Gelenkkapsel umhüllt, die den Hüftkopf in der Pfanne stabilisiert und zugleich Gelenkflüssigkeit zur Ernährung des Knorpels erzeugt. Die Blutversorgung des Hüftkopfes wird haupsächlich durch einen Arterienkranz gewährleistet, der um den Schenkelhals verläuft und Äste in den Kopf abgibt.


 










Ein gesundes Hüftgelenk ist für die schmerzfreie Bewegung und alltägliche Belastung von größter Bedeutung. Nicht nur beim Gehen und Stehen, sondern auch im Sitzen, beim Anziehen von Socken und Schuhen, der Fußpflege und vielen Tätigkeiten des Alltags können Einschränkungen der normalen Hüftfunktion eine so große Behinderung verursachen, daß ein Gelenkersatz (künstliches Hüftgelenk, Endoprothese) notwendig wird. Was sind die wichtigsten Erkrankungen und sonstigen Störungen, weshalb heute ein künstliches Hüftgelenk eingesetzt wird?

 

Hüftarthrose

Eine Hüftarthrose (Koxarthrose) ist der häufigste Grund für den Einbau eines künstlichen Hüftgelenkersatzes.  Dabei handelt es sich um einen Verschleißprozess, der von der beginnenden Abnutzung des Gelenkknorpels mit entzündlichen Begleitveränderungen letztendlich zu einer Zerstörung des gesamten Gelenkes führen kann. Von den Veränderungen sind in fortgeschrittenen Erkrankungsstadien auch Gelenkkapsel und Schleimhaut, Bänder und Muskulatur betroffen, weshalb ein Gelenkersatz immer mit zusätzlichen Begleitmaßnahmen (z.B. Medikamente und Physiotherapie) verbunden wird.

Es gibt Hüftarthrosen ohne erkennbare Ursache und solche, bei denen sogenannte „Risikofaktoren“ zum Gelenkverschleiß beigetragen haben. Dazu gehören

  • Hüftdysplasie (angeborene Formstörung),
  • erworbene Fehlformen (u.a. Hüftimpingement, Epiphyseolyse, Morbus Perthes),
  • berufliche oder sportliche Überlastung,
  • Verletzungen (z.B. Auskugelung und Knochenbruch),
  • genetische Veranlagung,
  • Stoffwechselerkrankungen (u.a. Diabetes, Gicht, Fettstoffwechselstörungen),
  • Übergewicht,
  • Erkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreises,
  • eitrige Gelenkentzündung.

Weitergehende Informationen zu den Ursachen einer Hüftarthrose, Vorbeugungsmöglichkeiten und Operationsverfahren ohne Gelenkersatz sind ausführlich im Kapitel „Hüftarthrose“ der Dresdner Schule für Orthopädie und Unfallchirurgie beschrieben (www.dresdner-ou-schule.de).

Starke Einseitige Arthrose mit Verformung des Hüftkopfes und Gelenkzerstörung
Starke Einseitige Arthrose mit Verformung des Hüftkopfes und Gelenkzerstörung

Hüftkopfnekrose

Ein Gelenkersatz kann auch notwendig werden, wenn eine Durchblutungsstörung des Hüftkopfes (Hüftkopfnekrose) dazu führt, daß Knochen abstirbt und ein Teil der Gelenkfläche einbricht. Neben einer direkten Verletzung der den Hüftkopf ernährenden Blutgefäße (z.B. durch Schenkelhalsfrakturen – siehe unten) gibt es Erkrankungen, die ein Risiko für die Entstehung einer Durchblutungsstörung des Hüftkopfes bergen. Dazu zählen vor allem Störungen des Stoffwechsels und der Blutgerinnung. Auch eine medikamentöse Behandlung mit extrem hohen Dosen von Kortison (z.B. bei Btutkrebs) kann eine Nekrose auslösen. Bei einem Großteil der von einer Hüftkopfnekrose betroffenen Patienten ist eine Alkohol- und Nikotinabusus für die Durchblutungsstörung verantwortlich.

Sind nur kleine Areale von der Hüftkopfnekrose betroffen, kann die Erkrankung ausheilen. Beim Befall von mehr als einem Drittel des Hüftkopfes ist der Knorpelschaden häufig so groß, daß er im Gelenk nicht mehr toleriert wird und es zu nicht mehr konservativ behandelbaren Schmerzen bzw. einer Hüftarthrose kommt.

 

Abb 4c:





Hüftkopfnekrose mit abgestorbenen Knochenanteilen (markierter Bereich im ersten Bild zu Beginn der Erkrankung) sowie Einbruch des Hüftkopfes im Verlauf. Der Einbruch des abgestorbenen Knochenbereiches ist sowohl im Röntgenbild gut sichtbar als auch am entnommenen Hüftkopfpräparat.

Verletzungen (Schenkelhalsbruch)

Beim sogenannten „Schenkelhalsbruch“ kann der Hüftkopf so weit abrutschen, daß die den Kopf ernährenden Blutgefäße zerrissen werden. Diese verlaufen kreisförmig um den Schenkelhals und geben von dort kleine Äste in den Kopf ab. Kommt es durch die Verletzung zu einem Gefäßschaden und einer daraus folgenden Durchblutungsstörung, entsteht häufig eine Hüftkopfnekrose (siehe oben).
Der Schenkelhalsbruch ist eine sehr häufige Verletzung – meist infolge eines Sturzes – bei älteren Menschen und besonders Frauen mit schlechter Knochensubstanz (Osteoporose) sind davon betroffen. Da man heute weiß, welche Bruchformen und Verschiebungen des Hüftkopfes mit einem besonders hohen Risiko für Durchblutungsstörungen einhergehen, wird in diesen Situationen vor allem im höheren Lebensalter bereits initial ein Ersatz des Hüftkopfes durch eine Kunstgelenk vorgenommen. Damit kann vermieden werden, daß in einer ersten Operation zwar der Hüftkopf mit einer Verschraubung stabilisiert wird, aber relativ bald nach dem Einbrechen der durchblutungsgestörten Kopfanteile dieser in einer zweiten Operation wieder entfernt und mit einem künstlichen Gelenk ersetzt werden muß. Nur bei kaum verschobenem Hüftkopf und auch bei Patienten im jüngeren und mittleren Lebensalter (bis etwa zum 60.Lebensjahr) wird in der Regel eine Kopf-erhaltende Stabilisierung vorgenommen. Kommt es trotz dieser Behandlung zum späteren Kopfeinbruch, kann der Gelenkersatz zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen (siehe Abbildung).