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08.04.2016 - Die Kinder- und Jugendpsychiatrie und das Jugendamt Dresden bauen ihre Zusammenarbeit weiter aus!

Die beteiligten Institutionen bestätigen die Verlängerung des Projektes zur Evaluation der Kooperation und Vernetzung der Klinik, des Jugendamtes sowie der Kinder- und Jugendhilfe.

Jedes Jahr steigt die Zahl der Familien, die Unterstützung durch das Jugendamt (JA) in Anspruch nehmen (müssen). Gleichzeitig zeigen immer mehr Kinder und Jugendliche psychische Auffälligkeiten. Oftmals gehen dabei die pädagogischen und psychologischen Anforderungen an das JA und die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) Hand in Hand. Besonders bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen an der Schnittstelle zwischen JA und KJP ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Institutionen unabdingbar. Um den weiterhin steigenden Anforderungen langfristig gerecht zu werden, wurde bereits im Sommer 2013 eine modellhafte Kooperationsvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Dresden, dem Gesundheitsamt und der KJP abgeschlossen. Ziel dieser Vereinbarung ist es, durch klar geregelte Abläufe die Kommunikation zu Gunsten der Kinder und Jugendlichen zu verbessern und eine stärkere Vernetzung zwischen den einzelnen Kooperationspartnern zu fördern.

Der stetige und konstruktive Dialog sollte jedoch nicht mit dieser Vereinbarung abgeschlossen sein. Es gilt, das Papier aktiv zu nutzen und seine Praxistauglichkeit zu überprüfen. Daher wird seit Februar 2014 die Umsetzung der schriftlich fixierten Vereinbarungen und seine Auswirkungen auf die Zufriedenheit aller Beteiligten (KJP, JA und betroffene Familien) und die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen evaluiert. Dafür stellt das Staatsministerium für Soziales und Verbrauchschutz seit 2014 bis Ende 2016 finanzielle Mittel zur Verfügung. Im Rahmen der wissenschaftlichen Untersuchung der KJP werden mittels standardisierter Fragebögen und Interviewverfahren die Zufriedenheit aller Beteiligten mit der Zusammenarbeit sowie die psychosoziale Entwicklung betroffener Kinder und Jugendlicher erhoben. Dabei werden Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 bis 17 Jahren, deren Eltern sowie fallführenden Mitarbeitern von JA und KJP im Abstand von mehreren Monaten befragt. Gleichzeitig wurden die Teams des JA und der KJP (zu fünf Zeitpunkten über ein Jahr hinweg, 2014/2015) angehalten, die Umsetzung, Akzeptanz und ihre eigene Zufriedenheit mit der Kooperationsvereinbarung zu bewerten.

Anhand der Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation soll die Kooperationsvereinbarung weiter entwickelt werden und bei positivem Verlauf sachsenweit Anwendung finden. Das Projekt geht nun in sein Abschlussjahr. Ende 2016 werden erste Ergebnisse, im Rahmen einer gemeinsamen Fachtagung von KJP, JA und sächsischem Landesjugendamt, vorgestellt.