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Eingliederungshilfen

Eingliederungshilfen

Was sind Eingliederungshilfen?

Neben der Beratung und der Therapie besteht die Möglichkeit bei erhöhtem Unterstützungsbedarf in einem Lebensbereich, individuelle Begleitungen vor Ort zu leisten. Diese erfolgen im Rahmen der Eingliederungshilfe und haben das Ziel, die Teilhabemöglichkeiten der Menschen mit Autismusspektrumstörungen in den Alltagsstrukturen zu verbessern. Unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen sind darin der Aufbau und die Erweiterung von Handlungskompetenzen in den jeweiligen Anforderungsstrukturen involviert.

Hierzu bedarf es der Antragsstellung des Patienten (bzw. der gesetzlichen Vertreter) beim zuständigen Kostenträger (Jugendamt, Sozialamt, Kommunaler Sozialverband, Arbeitsagentur, Rentenversicherungsträger).   

Bei Gewährung der Eingliederungshilfe durch den jeweiligen Kostenträger wird die individuelle Unterstützung in den folgenden Bereichen von MitarbeiterInnen der Autismusambulanz (Sozial- und HeilpädagogInnen, HeilerziehungspflegerInnen) geleistet:  

  • Kindergarten
  • Schule und Ausbildung
  • Arbeitsleben
  • Wohnumfeld
  • Alltagsbewältigung und Freizeitgestaltung.

Detaillierte Informationen zur inhaltlichen Gestaltung der Eingliederungshilfen und dem Hilfebedarfsverfahren entnehmen Sie bitte den zur Verfügung stehenden Flyern:

Eingliederungshilfen der Autismusambulanz

Profil der Schulbegleitung