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Fetale Herzfehler

Herzfehler gehören zu den häufigsten angeborenen Fehlbildungen. Etwa jedes hundertste Kind kommt mit einer solchen Anomalie zur Welt. Viele dieser Herzfehlbildungen sind harmlos oder lassen sich operativ beheben.

Selbst komplexe Herzfehler stellen jedoch aufgrund der Besonderheit des fetalen Kreislaufs für den Feten intrauterin im allgemeinen kein Problem dar – das Kind ist ausreichend über die Plazenta versorgt – das Ereignis des intrauterinen Fruchttods ist selten.

Ein erster Hinweis ist bereits in der Frühschwangerschaft (ca 12. Schwangerschaftswoche) durch Nachweis einer erweiterten Nackenfalte beim Ungeborenen gegeben. Durch transvaginale Ultraschalluntersuchung (Schallsonde über die Scheide der Mutter eingeführt) kann auch eine erste Beurteilung des fetalen Herzens erfolgen.

Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt die Ultraschalluntersuchung über den Bauch der Schwangeren. Bereits ab der 16.- 17. SSW können Diagnosen angeborener Herzfehler mit hoher Sicherheit gestellt bzw. ausgeschlossen werden. Oft sind Verlaufskontrollen empfehlenswert, da sich bestimmte Anomalien wie z.B. Klappenverengungen auch noch im weiteren Schwangerschaftsverlauf entwickeln können.

Ein Herzfehler stellt prinzipiell keine Kontraindikation zu einer normalen Geburt dar.

Bei kritischen Herzfehlern mit ductusabhängiger Durchblutung des Lungen- oder Körperkreislaufs ist in den ersten Lebensstunden die Gabe von Prostaglandin erforderlich, um den Ductus arteriosus Botalli offen zu halten. Es gibt jedoch auch Herzfehler, die nach der Entbindung ein sehr zügiges Intensivmanagement bzw. eine Rashkindprozedur benötigen können (z.B. Transposition der großen Arterien). Für diese Kinder streben wir die Entbindung der Schwangeren nahe einen Kinderherzzentrum an. Unsere Kooperationspartner sind insbesondere die Klinik für Kinderkardiologie des Herzzentrums Leipzig und das Deutsche Herzzentrum Berlin.

Nach erfolgter Untersuchung erfolgt ein ausführliches Informationsgespräch mit dem Ziel für die Eltern „die Zukunft überschaubar zu machen“.

Wesentlich für die Prognose sind Art und Schweregrad des Herzfehlers, eventuell vorhandene zusätzliche Fehlbildungen anderer Organsysteme sowie auch genetische Störungen.

Mit der Schwangeren und deren Familie werden die operativen Möglichkeiten (biventrikuläre Korrektur bzw. bei singulärem Ventrikel stufenweise Palliation ( z.B. aortopulmonale Shunts, Glenn Operation, Fontan Operation) und Herzkatheterinterventionen ( Klappendilatationen; Ductusstents, etc.) bzw. Hybrideingriffe ( z.B. Hypoplastisches Linksherz) besprochen.

Wir beantworten Fragen nach dem zu erwartenden intrauterinen Verlauf, der Art der Entbindung und nach den Auswirkungen einer eventuellen Frühgeburt.

Es werden Fragen nach möglichen Auswirkungen des Herzfehlers auf den Alltag des Kindes und der Familie (Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Schule, Sport, Schwangerschaft, Wiederholungsrisiko) beantwortet.

In den regelmäßig stattfindenden interdisziplinären perinatologischen Besprechungen legen wir unter Berücksichtigung der zu erwartenden postpartalen kardialen Dynamik und Symptomatik den Behandlungsplan inklusive Geburtsmodus für jedes einzelne Kind genau fest und sprechen ihn selbstverständlich mit den Eltern ab.