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Wachstums- und Dopplerkontrollen bei "kleinem" oder "großem" Kind

Ihr Kind ist zu klein oder zu groß? Wir diese Vermutung in der Ultraschalluntersuchung geäußert, entstehen vielfach Sorgen und Fragen bei Ihnen als werdende Eltern. Gibt es Hinweise auf eine vorgeburtliche Wachstumsverzögerung (Wachstumsrestriktion) oder eines gesteigerten Wachstums (Makrosomie) Ihres Kindes im Mutterleib, werden Sie von Ihrem Frauenarzt/Ihrer Frauenärztin in unsere Klinik überwiesen.

In unserer Intensivschwangerenberatung werden wir die erhobenen Befunde in einer erneuten Ultraschalluntersuchung überprüfen. Dabei werden wir auch sogenannte Doppleruntersuchungen durchführen. Diese stellen die Flussmuster in mütterlichen und kindlichen Gefäßen dar und dienen der Beurteilung der Durchblutung Ihrer Gebärmutter, der Funktion des Mutterkuchens (Plazenta) und der Kreislaufsituation Ihres Babys. Wir werden die Befunde ausführlich mit Ihnen besprechen und einen individuellen Plan zur weiteren Beobachtung und Überwachung der Schwangerschaft erarbeiten.

SGA – small for gestational age

Übersetzt bedeutet SGA „klein in Bezug auf das Schwangerschaftsalter“. Diese Diagnose allein ist noch nicht als krankhaft anzusehen, da es nun einmal große und kleine Menschen und somit auch Babys geben muss (analog der Gauss’schen Normalverteilung). Dennoch werden auch in dieser Situation regelmäßigere Wachstums- und CTG-Kontrollen empfohlen.

IUGR – intrauterine growth restriction / Wachstumsrestriktion

Bei einer intrauterinen Wachstumsrestriktion (Mangelentwicklung im Mutterleib) ist das geringe Schätzgewicht Ihres Kindes durch eine krankhafte Veränderung bedingt. In der Regel liegt dies an einer schlechten oder nachlassenden Funktion des Mutterkuchens (Plazentainsuffizienz). In den Ultraschalluntersuchungen sind weitere Auffälligkeiten wie abnorme Blutflüsse in den Doppleruntersuchungen, verminderte Fruchtwassermengen oder ein Abknicken der Wachstumskurve zu verzeichnen.

In diesen Fällen ist eine engmaschige Überwachung der Schwangerschaft mittels Ultraschall und CTG-Untersuchung unablässlich. In Extremfällen führt dies sogar zu einem stationären Aufenthalt und der Frage, ob man Ihr Kind früher auf die Welt holen und in der Obhut der Kinderklinik weiter gedeihen lassen sollte.

Fetale Makrosomie

Ein übermäßiges Wachstum Ihres ungeborenen Kindes wird vermutet, wenn das voraussichtliche Geburtsgewicht im Ultraschall oberhalb der 95. (bzw. 90./97. je nach Definition) Perzentile für das aktuelle Schwangerschaftsalter geschätzt wird. Über 95 % der Kinder in der jeweiligen Schwangerschaftswoche wären somit vermutlich leichter zur Geburt. Es gibt jedoch kein allgemeines Übereinkommen, welches (geschätzte) Geburtsgewicht zwischen 4000g und 4500g die Grenze für ein "zu großes" Kind darstellt.1,2 Zunächst gilt es in dieser Situation, einen Gestationsdiabetes auszuschließen. Hierbei empfehlen wir die Durchführung eines „großen“ Zuckertests (75g-oGTT).

Zusätzlich werden regelmäßige Kontrollen des kindlichen Wachstums und der Fruchtwassermenge empfohlen. Zur Geburtsplanung muss dann individuell entschieden werden, ob eine Geburtseinleitung als notwendig erachtet wird, um geburtsmechanische Komplikationen zu vermeiden.

Literaturverweise

1 Rath, W.; Gembruch, U.; Schmidt, S. (Hg.) (2010): Geburtshilfe und Perinatalmedizin. Pränataldiagnostik-Erkrankungen-Entbindung. 2. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. Stuttgart: Georg Thieme Verlag KG

2 Zhang, Xun; Decker, Adriana; Platt, Robert W.; Kramer, Michael S. (2008): How big is too big? The perinatal consequences of fetal macrosomia. In: Am J Obstet Gynecol 198 (5), S. 517.e1-6