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Neugeborenen-Hörscreening

Neugeborenen-Hörscreening

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Annett Seidel

Annett Seidel

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Ein gutes Gehör ist die Voraussetzung dafür, dass Kinder richtig sprechen lernen und sich altersgerecht entwickeln können. Aus diesem Grund ist es wichtig, eventuelle Hörstörungen so früh wie möglich zu erkennen und zu therapieren. Seit 2009 haben Kinder nach der Geburt einen Anspruch auf das Neugeborenen-Hörscreening als Teil der Früherkennungsuntersuchungen. Laut Kinder-Richtlinie sollen beidseitige Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35dB erkannt werden.

Für den Test stehen zwei Verfahren zur Verfügung: die Messung von otoakustischen Emissionen und die Hirnstamm-Audiometrie. Beide Verfahren sind für ihr Kind schmerzfrei und können im Schlaf durchgeführt werden. Bei diesen Untersuchungen wird zunächst nur zwischen „bestanden“ (pass) oder „nicht bestanden“ (fail) unterschieden.  Bei einem unauffälligen Ergebnis (pass) kann eine Hörstörung ausgeschlossen werden. Bei einem auffälligen Hörscreening (fail) sollte eine Kontrolle erfolgen. Ein auffälliges Screening bedeutet jedoch nicht, dass ihr Kind schwerhörig ist. Das Ergebnis des Screenings stellt keine Diagnose dar.

Eine Kontrolle nach auffälligem oder einseitigem Hörscreening kann bei ausgewiesenen HNO-Ärztinnen und HNO-Ärzten durchgeführt werden.

In unserer HNO-Tagesklinik wird die sogenannte Konfirmationsdiagnostik durchgeführt. Diese wird notwendig, wenn die Kontrolle des Screenings weiterhin auffällig ist.