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25. November 2019

Neue interdisziplinäre S3-Leitlinien zur hormonellen Kontrazeption

PD Dr. Jan Beyer-Westendorf, Leiter der Arbeitsgruppe „Klinische Thromboseforschung und Gerinnungsstörungen“ im Bereich Hämatologie und Hämosatseologie der MK1 war als Delegierter der Deutschen Gesellschaft für Angiologie maßgeblich an der Ausarbeitung der neuen AWMF-S3 Leitlinie „Hormonelle Empfängnisverhütung“ beteiligt.

Vor wenigen Wochen sind die neuen interdisziplinären AWMF-S3 Leitlinien zur Hormonellen Empfängnisverhütung veröffentlicht worden. In dieser haben Aspekte der Inneren Medizin - und insbesondere die thromboembolische Risiken einer hormonellen Verhütung – erstmals in einer deutschen Leitlinie ausführliche Bedeutung erhalten.

Die S3-Leitlinie „Hormonelle Empfängnisverhütung“ wurde unter Federführung der Deutschen, Österreichischen und Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG; OEGGG und SGGG) unter Mitarbeit von 11 weiteren Fachgesellschaften und 16 Organisationen und Vereinen erarbeitet. Von der ersten Planungssitzung an war vereinbart, aufgrund der großen medizinischen Bedeutung, aber auch wegen der erheblichen medialen Aufmerksamkeit der letzten Jahre dem Thema „thromboembolische Risiken der Verhütung“ in dieser Leitlinie erstmals eine vordergründige Bedeutung einzuräumen.

Daten der Krankenkassen belegen, dass 53% der jungen Frauen zwischen 14 und 19 Jahren in Deutschland östrogenhaltige orale Kontrazeptiva als Verhütungsmittel einsetzen, wobei reine Gestagenpräparate und Depotpräparate (Implantate, Hormonpflaster etc.) noch nicht einmal berücksichtigt sind. Hormonelle Kontrazeptiva erhöhen aber, je nach Art und Konzentration der Hormonanteile das Risiko venöser Thromboembolien (VTE) etwa um den Faktor 2-8, allerdings erhöhen auch Schwangerschaften das VTE-Risiko erheblich (etwa um den Faktor 6 während der Schwangerschaft und um den Faktor 22 im Wochenbett). Ähnliche Risikoerhöhungen zeigen sich auch für Myokardinfarkt und Schlaganfall, wobei vor allem Raucherinnen und Patientinnen mit Migräne prädisponiert sind.

Daher muss das individuelle Thromboembolie-Risiko einer jeden Patientin in die Beratung zur Auswahl geeigneter Verhütungsmethoden einbezogen werden. Analysen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zeigen jedoch, dass dieses im Alltag ungenügend geschieht und selbst behördlich initiierte risikominimierende Maßnahmen (Rote-Hand-Briefe, Änderungen der Fachinformationen, Checklisten für die Verschreibung, Empfehlungen auf der BfArM Website) haben in Deutschland zu keinem entscheidenden Einfluss auf das Verschreibungs- und Anwenderverhalten geführt.

Wesentliches Ziel der neuen Leitlinie war daher unter anderem, die venösen und arteriellen Risiken einer hormonellen Verhütung einer aktuellen Evidenzprüfung zu unterziehen, eine kritische Risikoeinstufung der Präparateklassen vorzunehmen und konkrete Hinweise für Verschreiber und Anwender zu erarbeiten. Diese beiden großen Kapitel wurden daher an den Anfang der Leitlinie gestellt und beantworten unter anderem die Fragen, wie eine individualisierte Risikobewertung für die Patientinnen vorzunehmen ist und welche besonderen Aspekte z.B. bei Patientinnen mit früherer VTE oder Patientinnen mit akuter VTE während einer Antikoagulationsherapie zu berücksichtigen sind.

Selbstverständlich enthält die Leitlinie auch weitere wichtige Kapitel, so z.B. auf den Einfluss der hormonellen Verhütung auf die Psyche, auf Migräne, auf Ovarialzysten, auf Menstruationsbeschwerden, auf den Knochenstoffwechsel und auf das Risiko, an Mamma-, Ovarial- oder Kolonkarzinomen zu erkranken. Alles in Allem greift diese neue Leitlinie die wesentlichsten medizinischen Aspekte auf, die für unsere Patientinnen bei der Auswahl der optimalen Verhütungsmethode von Bedeutung sind und führt eine Bewertung der aktuellen Evidenzlage durch.

Die Leitlinie ist bei der AWMF unter folgenden Links abrufbar: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/015-015.html