Besuchszeiten
Besuchsverbot
Ab Montag, 8. November 2021, gilt für alle Kliniken und Stationen ein Besuchsverbot.
Ausnahmen gelten für Erziehungsberechtigte, Vorsorgebevollmächtigte oder bei triftigen medizinischen Gründen und sind in Absprache mit dem Klinikpersonal möglich. Besuchende müssen in diesem Fall einen 3-G-Nachweis vorweisen.
Weitere Informationen zu den Corona-Schutzmaßnahmen unter www.ukdd.de/corona
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