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Klinisches Krebsregister Dresden (KKRD)

Jeder Arzt, der eine Tumorerkrankung diagnostiziert oder behandelt ist gesetzlich verpflichtet, die Erkrankungs- und Behandlungsdaten an das zuständige Klinische Krebsregister zu melden. Diese Meldepflicht ist im Sächsischen Krebsregistergesetz verankert, welches im Rahmen des bundesweiten Krebsfrüherkennungs- und –registergesetzes (KFRG) zum 01.01.18 in Kraft getreten ist.

Das Klinische Krebsregister Dresden (KKRD) ist eines der vier KFRG-Register, die in Sachsen benannt wurden. Als Trägereinrichtung für das KKRD wurde das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus bestätigt.

Das KKRD ist weiterhin die unabhängige Dokumentationszentrale aller Tumorerkrankungen in der Region Dresden und Ostsachsen. Das wurde auch vertraglich zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und dem UKD vereinbart.

Der Patient kann der dauerhaften Speicherung seiner medizinischen Daten im KKRD widersprechen. Darüber ist er aufzuklären. Die Meldepflicht besteht trotzdem.

Das Sächsische Krebsregistergesetz listet die entsprechenden Meldeanlässe auf. Die zu meldenden Items sind im sogenannten ADT/GEKID-Basisdatensatz und den dazugehörigen organspezifischen Modulen aufgeführt. Nähere Informationen erhalten Sie im KKRD.

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