Berufskrankheitenrecht: Anerkennung zwingt nicht mehr zur Job-Aufgabe
Hautkrankheiten, vor allem Handekzeme, führen mit Abstand die Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung an. Sie treten bei Menschen aus den unterschiedlichsten Branchen auf: Ob in Gesundheitsberufen, im Friseurgewerbe, in der Metallindustrie, in Reinigungsbetrieben oder der Gastronomie: Hautrisse, Entzündungen, Bläschenbildung, Schmerzen – der Leidensdruck ist hoch.
Eine Anerkennung als Berufskrankheit war bislang schwierig, es sei denn, man gab den Beruf auf. Das nun geänderte Berufskrankheitenrecht ermöglicht Betroffenen nun die Anerkennung als Berufskrankheit, auch wenn sie weiter in dem Beruf arbeiten.
Die vollständige Pressemitteilung der Deutschen Dermatologische Gesellschaft (DDG) lesen Sie hier.
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