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Arbeitssicherheit

Die Aufgabe des betrieblichen Arbeitsschutzes ist es, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Arbeitsschutz soll keine einmalige Angelegenheit, sondern eine ständige Aufgabe aller am Arbeitsschutz beteiligten sein.

Der Wert eines wirksamen Arbeitsschutzes ist leicht nachvollziehbar:                                          

Arbeitgebern bringt er wirtschaftliche Vorteile durch wirksame Vorbeugung von Unfällen oder Störfällen, die Verringerung von Fehlzeiten der Beschäftigten und eine bessere Qualität der Arbeit. Für die Beschäftigten bringt er neben einem besseren Schutz vor Unfällen weniger arbeitsbedingte Erkrankungen und durchaus auch ein besseres Betriebsklima.

Die Führungskräfte sind in ihren jeweiligen Bereichen verantwortlich für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ihnen anvertrauten Mitarbeiter und sie haben auch die Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritten.

Führungskräfte sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Befugnis die erforderlichen Maßnahmen und Anordnungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu treffen (§9 ArbSchG) und zusätzlich zu den eigenständigen Pflichten für die Einhaltung der sich aus Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften ergebenden Pflichten für den Arbeitsschutz zu sorgen.

Zentrale Aufgabe der Sicherheitsfachkraft ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und zu unterstützen.

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