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Unser Leistungs-ABC

Arbeitsmedizinische
Vorsorge

Anlassbezogene Beratung und Untersuchung z. B. bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung

Begehungen

Regelmäßige Begehungen von Betriebsteilen/ Unternehmensteilen unter Beteiligung der Verantwortlichen in den jeweiligen Bereichen, Brandschutz, Krankenhausökologie, Personalrat mit dem Ziel, Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen aufgrund der Befundlage vor Ort vorzuschlagen.

Im Bedarfsfall Arbeitsplatzbegehungen und Beratung Beschäftigter bei gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz durch Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzt*in

Beratung bei Bildschirmtätigkeit

Beratung bei Bildschirmtätigkeit

Eignungsuntersuchung

Nach Forderung durch ein Gesetz, z. B. im Strahlenschutz oder bei bestimmten Fragestellungen gemäß DV Eignungsuntersuchung

Gefährdungsbeurteilung

Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen sowie bei der Ableitung von Schutzmaßnahmen

Gesundheitsförderung und -management

Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um das Thema Gesundheitsförderung/ Gesundheitsmanagement

Hautgesundheit Hände

Beratung zu Hautreinigung, Hautschutz und Hautpflege mit dem Hilfe bei der Auswahl von Körperschutzmitteln und zum Thema Hautschutz

Impfsprechstunden

 

Individuelle Beratungen

z. B. in psychosozialen Fragestellungen, Suchtproblemen, Leistungsveränderung…

Infektionsschutz

Beratung zu Infektionsschutzmaßnahmen

Nadelstichverletzungen und andere Verletzungen mit infektiösem Material

Nach Unfallaufnahme und Erstversorgung durch den D-Arzt weitere Kontrollen zum Ausschluss einer unfallbedingten Ansteckung Betreuung von Beschäftigten mit Nadelstichverletzungen

Rehabilitation

 

Schutzimpfungen

Impfberatungen entsprechend der Impfempfehlungen der SIKO Durchführung von Schutzimpfungen

Schwangerschaft

Beratung schwangerer Mitarbeiterinnen und des Arbeitsgebers hinsichtlich des Arbeitseinsatzes während der Schwangerschaft, ggf. Überprüfen des Immunstatus der Schwangeren

Umgebungs-
untersuchungen

z. B. nach Kontakt zu Tuberkulosepatienten oder Patienten mit anderen ansteckenden Erkrankungen

Wiedereingliederung

Beratungsfunktion im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und stufenweise Wiedereingliederung nach Krankheit

Arbeitsmedizin

Als Fachärzt*innen für Arbeitsmedizin kennen wir die Wechselbeziehungen zwischen den Beschäftigten, ihrer Arbeitsumgebung, ihren Aufgaben und ihrer Gesundheit.

Auftrag und Ziel ist es für uns, Unternehmensleitung und Führungskräfte in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beraten, an der gesundheitsförderlichen Gestaltung ihrer Arbeitsumgebung mitzuwirken und Beschäftigte sowie Führungskräfte bei der eigenen Gesunderhaltung zu unterstützen.

Mit unserer Expertise sind wir natürliche Partner*innen in der Gestaltung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Was wir für Sie konkret tun:

  • Unterstützung bei der individuellen Gefährdungsbeurteilung und Ableiten von Schutzmaßnahmen
  • Beratung bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen
  • individuelle Gesundheitsberatung und arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Impfprävention
  • Beratung und Begleitung in Schwangerschaft und Stillzeit
  • Begleitung bei Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Krankheit oder Unfall
  • Beratung in psychosozialen Fragestellungen
  • Beratung und Untersuchung bei arbeitsbedingten Beschwerden
  • Nachsorge nach Nadelstichverletzung oder direktem Kontakt zu infektiösen Patienten  („Umgebungsuntersuchungen“)
  • Beratung und Unterstützung in weiteren sozialmedizinischen Fragen (Rehabilitation, Rentenantrag, Grad der Behinderung)
  • zusätzlich: reisemedizinische Beratung für Selbstzahler

Vor allem bei Fragen der Arbeitsplatzgestaltung, bei der Risikoermittlung und der Ableitung von Schutzmaßnahmen arbeiten wir eng mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem Fachbereich Strahlenschutz zusammen.

Sprechzeiten:

Sprechzeiten im Betriebsärztlichen Dienst

Impfsprechstunden

Montag      
Dienstag    
Mittwoch    
Donnerstag
Freitags     

07.30 – 16.00 Uhr
07.30 – 16.00 Uhr
07.30 – 13.00 Uhr
07.30 – 16.00 Uhr
07.30 – 12.00 Uhr

Dienstag 

Donnerstag

 

10.00-11.00 Uhr

13.00-14.00 Uhr

Kontakt

Senefelderstraße 2 (Zugang von Blasewitzer Straße) 01307 Dresden
Haus 70

0351 458-3736
0351 458-5731

Arbeitssicherheit

Die Aufgabe des betrieblichen Arbeitsschutzes ist es, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Arbeitsschutz soll keine einmalige Angelegenheit, sondern eine ständige Aufgabe aller am Arbeitsschutz beteiligten sein.

Der Wert eines wirksamen Arbeitsschutzes ist leicht nachvollziehbar:                                          

Arbeitgebern bringt er wirtschaftliche Vorteile durch wirksame Vorbeugung von Unfällen oder Störfällen, die Verringerung von Fehlzeiten der Beschäftigten und eine bessere Qualität der Arbeit. Für die Beschäftigten bringt er neben einem besseren Schutz vor Unfällen weniger arbeitsbedingte Erkrankungen und durchaus auch ein besseres Betriebsklima.

Die Führungskräfte sind in ihren jeweiligen Bereichen verantwortlich für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ihnen anvertrauten Mitarbeiter und sie haben auch die Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritten.

Führungskräfte sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Befugnis die erforderlichen Maßnahmen und Anordnungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu treffen (§9 ArbSchG) und zusätzlich zu den eigenständigen Pflichten für die Einhaltung der sich aus Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften ergebenden Pflichten für den Arbeitsschutz zu sorgen.

Zentrale Aufgabe der Sicherheitsfachkraft ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und zu unterstützen.

Kontakt



Biologische Sicherheit

Zu den Biostoffen zählen gesundheitsgefährdende Bakterien, Schimmelpilze, Parasiten, Viren und Prionen, aber auch Zellkulturen. Alle derzeit bekannten Biostoffe umfassen mehrere tausend Arten einschließlich ihrer gentechnisch veränderten Formen. Aufgrund ihres hohen Verbreitungsgrades treten Biostoffe nicht nur bei Tätigkeiten in Laboratorien auf. Kontakt zu Biostoffen haben vor allem Beschäftigte in der Abfall- und Kreislaufwirtschaft, im Gesundheitswesen, beim Umgang mit infizierten Personen sowie im Veterinärwesen und in der Tierzucht.
(Quelle: BauA https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostoffe/_functions/BereichsPublikationssuche_Formular.html?queryResultId=null&pageNo=0)

Zu Fragen in den Bereichen Gentechnik, Biostoffverordnung, Infektionsschutzgesetz, Tierische Nebenprodukte und für allgemeine Fragestellungen zur Biologischen Sicherheit steht Ihnen die Beauftragte für Biologische Sicherheit Frau Dr. rer. nat. Ulrike Scholz zur Verfügung.

Ansprechpartner

Platzhalter Bild

Dr. Ulrike Scholz

Beauftragte für Biologische Sicherheit

(0351) 458-2808 

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus ist eines der innovativsten und erfolgreichsten Krankenhäuser Deutschlands. Als einer der größten Arbeitgeber der Region sind Klinikum und Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden weit über die Grenzen der sächsischen Landeshauptstadt hinaus ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor.

Eine entscheidende Basis für die weitere erfolgreiche Entwicklung der Hochschulmedizin Dresden (HSMD) sind gesunde sowie physisch und psychisch leistungsfähige Beschäftigte. Unsere Mitarbeiter*innen und Führungskräfte sind unser höchstes Gut.

Vor dem Hintergrund sich wandelnder Arbeitswelten mit u. a. zunehmender Digitalisierung und demografischer Veränderungen ist körperliche Fitness nicht das alleinige Merkmal zur Sicherung der eigenen Arbeitsfähigkeit. Die HSMD hat die Zeichen der Zeit längst erkannt und mit dem Aufbau eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) die Weichen in Richtung Zukunft gestellt. Unter seinem Dach arbeiten verschiedene Fachabteilungen zusammen, um den Bedarfen Einzelner entsprechen und die fachlichen sowie wirtschaftlichen Ziele des Unternehmens erreichen zu können. Unternehmenskennzahlen und Bedarfsindikatoren bilden die Grundlage für die Etablierung neuer Unterstützungsprogramme. Sie werden regelmäßig in einer transparenten Berichterstattung zusammengeführt.

Unser "Haus der Gesundheit" setzt sich aus dem BGM als Dach und drei tragenden Säulen Abteilung PersonalAbteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz und Gesundheitszentrum Carus Vital zusammen, um gemeinschaftlich sowohl die Verhaltens- auch die Verhältnisprävention im Rahmen unseres ganzheitlichen BGMs zu gestalten.

Innerhalb dieser drei Säulen arbeiten wir interdisziplinär zusammen, um unser gemeinsames Ziel zu erreichen: Verhältnisse schaffen, die einen wertschätzenden und achtsamen Umgang miteinander möglich machen sowie Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz fördern. Zu diesem Zweck verständigen sich Vertreter*innen der drei Säulen im Steuerkreis BGM einmal monatlich zu konkreten Bedarfen, Themen und Vorgehensweisen, um die in Unter-Arbeitsgruppen vorbereiteten Inhalte auf das nächste Level zur Umsetzung zu heben. Durch den regelmäßigen und vertrauensvollen Austausch über Bereichs- und Abteilungsgrenzen hinweg ist es möglich, das jeweilige Thema zu fokussieren und gemeinsam zum Wohle der Beschäftigten voranzubringen.

Personalentwicklung/ Personalmanagement

In der ersten Säule werden neben allen vertraglichen Aspekten und dem Kerngeschäft der Personalbetreuung vor allem auch jene Themen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zur individuellen Personalentwicklung und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement bei Leistungswandlung federführend bearbeitet. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier. Themen für eine lebensphasenorientiertes Personalmanagement werden so z.B. Hand in Hand durch die Abteilung Personal ebenso gestaltet und Beschäftigte in ihren konkreten Anliegen unterstützt wie durch unsere hauseigenen Betriebsärztinnen.

Ganzheitlicher Arbeits- und Gesundheitsschutz

In einer Abteilung arbeiten Fachärztinnen für Arbeitsmedizin, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Beauftragte für Biologische Sicherheit zusammen, um gemeinsam sichere und gesunde Arbeitsplätze zu erhalten und als wichtige Berater des Arbeitgebers maßgeblich mit zu gestalten. Mehr Informationen und Ansprechpartner*innen zu den einzelnen Themenfeldern erhalten Sie durch einen Klick auf die jeweiligen Themenfelder.

Wenn Sie für sich spüren, dass sich ihre Bedarfe in einer bestimmten Lebensphase wie z.B. in der Schwangerschaft oder mit zunehmendem Alter verändern, beraten und begleiten wir Sie gern dabei und haben z.B. in Form von speziellen Angeboten zur Gesundheitsvorsorge Möglichkeiten geschaffen, um Sie dabei zu unterstützen.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Neben den Säulen Personal sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz ist die dritte tragende Säule unseres BGMs die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Diese folgt den Intentionen der Präventionsgesetzgebung mit dem Ziel, Beschäftigte im Lebensumfeld „Arbeit“ in ihrer Eigeninitiative, gesund zu bleiben, zu unterstützen. BGF folgt mit ihrer Zielsetzung auf diese Weise der gesellschaftlichen Gesamtaufgabe, der Entwicklung insbesondere sog. Volkskrankheiten entgegenzuwirken und Beschäftigte motiviert und leistungsfähig für ihre eigene wirtschaftliche Sicherheit sorgen zu können.

Das Programm „Carus Vital“ steht für die BGF der HSMD. In Zusammenarbeit mit Arbeitsschützern, Arbeitswissenschaftlern und Personalverantwortlichen ist es genau abgestimmt auf die besonderen Arbeitsanforderungen in einem Krankenhaus der Maximalversorgung.

Die fachliche Beratung und Ausgestaltung des Gesundheitsprogramms Carus Vital übernimmt der Betriebsärztliche Dienst der HSMD. Auf der Grundlage des Abgleichs individueller Voraussetzungen und der Anforderungen insbesondere aus dem Arbeitskontext können konkrete Empfehlungen zu Maßnahmen der BGF unterbreitet werden.

Zu den Themenfeldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung, Entspannung sowie Sucht- und Krebsprävention gibt es innerhalb des Gesundheitsprogramms unterschiedliche Gesundheitsangebote – vom Training an Fitnessgeräten bis hin zu verschiedenen Kursen, Vorträgen, Seminaren und speziellen Veranstaltungen. Dadurch möchten wir unseren Beschäftigten einen Ausgleich von der physisch und/ oder psychisch anspruchsvollen Arbeit bieten. Für einen mtl. Beitrag von 10 € kann jede*r eine Mitgliedschaft eingehen, um aktiv die Gesundheit zu fördern und das Wohlbefinden zu stärken.

Um auch in der Pandemie flexible Angebote zu unterbreiten, stellen unsere Trainer*innen regelmäßig Videos für unsere Beschäftigten zusammen, damit diese am Ort Ihrer Wahl auch weiterhin aktiv bleiben (können):

Carus Vital auf YouTube

Veranstaltungen

Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (kurz: BGM) werden ergänzend zu den Veranstaltungen der Carus Akademie zwei neue Seminarreihen angeboten, die das Thema Mitarbeiter*innen-Gesundheit fokussieren: Gesunde Führung und Stresskompetenz: Umgang mit Stress. Von Juli 2022 bis Juni 2023 findet monatlich je ein Seminar pro Reihe an zwei verschiedenen Terminen statt, um möglichst vielen Beschäftigten und Führungskräften eine Teilnahme zu ermöglichen. Jedes Seminar ist in sich geschlossen, sodass ein Einstieg jederzeit möglich ist und nicht zwingend alle Seminare einer Reihe besucht werden müssen.

Seminarreihe "Gesunde Führung" zur Anmeldung

Seminarreihe "Stresskompetenz: Stress bewältigen" - zur Anmeldung

Newsletter BGM

Zudem informieren wir regelmäßig über aktuelle Themen rund um das Thema Gesundheit sowie Beruf und Familie in unserem Newsletter „Mitarbeiter*innen im Fokus“. Jetzt Newsletter abonnieren >>

Ansprechpartner*innen

Susanne H. Liebe

Leiterin des Gesundheitsprogramms Carus Vital

0351 458-3736   0351 458-5731  


Mathias Roth

Betriebsleiter Carus Vital UKD Service GmbH

0351 458-13085  



Forschung

Able-SOP-Screen: Wie sieht die richtige Teststrategie aus?

Zur Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie ist die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Personals in Gesundheitseinrichtungen eine essenzielle Aufgabe. Einen wesentlichen Beitrag dazu leisten adäquate Arbeits- und Gesundheitsschutz- sowie Hygienemaßnahmen. Nach den Konzepten der Arbeitsschutzgesetzgebung können SARS-Cov-2- PCR- und Antigentestungen dabei als Bestandteil persönlicher Schutzmaßnahmen betrachtet werden. Je nach Teststrategie geben die Untersuchungsergebnisse nicht nur Hinweise auf die Wirksamkeit aller abgestimmten Schutzmaßnahmen, sondern tragen auch dazu bei, Infektionsketten unter den Beschäftigten sowie Übertragungen auf Patient*innen zu verhindern. Die Beachtung gesetzlicher Arbeitsschutzvorgaben sowie die Übersetzung der nationalen Teststrategie in den betrieblichen Kontext verlangt deshalb die Berücksichtigung zahlreicher Aspekte bei der Ausgestaltung der konkreten und differenzierten Umsetzung sowohl auf individueller als auch betrieblicher und überbetrieblicher Ebene. Dieser Herausforderung stellt sich die Projektgruppe „Able-SOP-Screen“ des Betriebsärztlichen Dienstes der Hochschulmedizin Dresden im Rahmen des Verbundprojektes egePan Unimed1. Mit der Projektleitung durch Susanne Liebe, Fachärztin für Arbeitsmedizin und Leiterin der Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in diesem egePan-Teilprojekt das Ziel eine Ableitung von effizienten Handlungsempfehlungen zur Steuerung und Optimierung von (SARS-CoV-2-) Screening-/Test- Prozessen (Able-SOP-Screen). Zunächst steht die Universitätsmedizin mit ihrer wirtschaftlichen und politischen Bedeutung im Zentrum der Betrachtung. Aufgrund der Vielfalt beruflicher Profile innerhalb der Universitätskliniken soll die Anwendung jedoch ebenfalls in weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens und anderen Branchen für ein pandemisches Geschehen geprüft werden. 

Able-SOP-Screen ist Teil des Verbundprojekts egePan Unimed (Entwicklung, Testung und Implementierung von regional adaptiven Versorgungsstrukturen und Prozessen für ein evidenzgeleitetes Pandemiemanagement), das die Translation der regional unterschiedlichen Pandemiekonzepte und des enormen Erfahrungs- und Erkenntnisschatzes zu einem schlüssigen Gesamtkonzept anstrebt. Das übergeordnete Ziel bleibt hierbei, die Handlungsfähigkeit des Gesundheitssystems bei steigenden Infektionszahlen und wachsenden Zahlen von hospitalisierungspflichtigen Patienten*innen zu sichern. Dies soll durch den effektiven Einsatz von medizinischen Ressourcen wie Intensiv- und Beatmungsbetten sowie Schutzausrüstung bis hin zu Testkonzepten erfolgen.

Follow-up Able-SOP-Screen: Wie sieht die richtige Teststrategie aus?

SARS-CoV-2-Screening- und Testkonzepte in Gesundheitsbetrieben verfolgen zeitgleich mehrere Ziele. Im Rahmen eines Gruppeninterviews mit Vertreter*innen aus Politik, Wirtschaft, Unternehmensleitungen, Fachschaften und betrieblichen Akteur*innen als Teil des Forschungsprojekts konnten unter der Leitung von Susanne H. Liebe, Fachärztin für Arbeitsmedizin und Leiterin der Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz der HSMD folgende der vorab formulierten Thesen zum Thema gestützt werden:

Auf individueller Ebene haben Beschäftige ein ganz persönliches Testinteresse.  Die Angst vor Ansteckung im Arbeitsalltag und das Weitertragen der Infektionen in das private Lebensumfeld sind maßgebliche Motivatoren für eine freiwillige Teilnahme an Testangeboten. Die Befriedigung dieses Bedürfnisses kann das individuelle Schutz- und Sicherheitsgefühl stärken und zur Stabilisierung des psychischen Wohlbefindens beitragen. 

Auf der betrieblichen Ebene treffen Unternehmerinteressen und gesetzliche Arbeitsschutzvorgaben mit dem Ziel zusammen, die Unversehrtheit und Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten sicherzustellen. Dabei fokussieren staatliches und unfallversicherungsrechtliches Regelwerk die individuelle Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten u. a. unter dem Aspekt des Versicherungsrechts. Arbeitgeber nehmen außerdem das wirtschaftliche Ziel der Unternehmung in den Blick: Die Verhinderung des Übertragungsfalls auf die zu versorgenden Patient*innen (Drittschutzinteresse).

Überbetriebliche Interessen verfolgen im Wesentlichen das Ziel, eine Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten beim Menschen zu verhindern. Über das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) regelt der Gesetzgeber die hierfür notwendigen Rechtsnormen sowie u. a. die Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Zusammenfassend ergeben sich demnach Anforderungen für die Gestaltung und Umsetzung von SARS-CoV-2 Testkonzepten aus der Beachtung gesetzlicher Hintergründe, Zuständigkeiten und entsprechender Entscheidungsketten und unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation.

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