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Entlassung

Bevor Sie das Universitätsklinikum verlassen, wird Ihr behandelnder Arzt Sie über alle wichtigen Behandlungs- und Überwachungsmaßnahmen sowie Verhaltensweisen beraten. Suchen Sie bitte bald nach Entlassung Ihren Hausarzt oder einweisenden Arzt auf, um eine optimale und nahtlose Weiterbehandlung gewährleisten zu können. Ihr einweisender Arzt wird nach Ihrer Entlassung mit einem Arztbrief schriftlich über den Behandlungsverlauf informiert.

Aufzeichnungen über Ihre stationäre Behandlung werden im Zentralarchiv des Universitätsklinikums archiviert und stehen für mögliche Folgebehandlungen zur Verfügung.

Ihr Entlassungstermin wird gemeinsam mit Ihnen und dem behandelnden Arzt festgelegt. Sollten Sie aus bestimmten Gründen auf eine vorzeitige Entlassung bestehen, müssen sie dies dem für Ihre Behandlung verantwortlichen Arzt mitteilen und schriftlich bestätigen. Sie übernehmen damit die volle Verantwortung für mögliche nachteilige Folgen. Beachten Sie in jedem Fall den Rat Ihres Arztes!

by Ralf Apley last modified 2008-11-20 14:46

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Ansprechpartner

Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der TU Dresden, Anstalt des öffentlichen Rechts

+49 (0) 351 458 - 0

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