Regionales Klinisches Krebsregister Dresden
Wird von Ihnen als behandelnder Arzt eine Tumorerkrankung diagnostiziert, sind Sie als Arzt gesetzlich verpflichtet, diese Erkrankung an das zuständige Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen (GKR) zu melden. Diese Meldepflicht ist im Staatsvertrag sowie im Sächsischen Krebsregistergesetz verankert. Die Meldung sollte über das Regionale Klinische Krebsregister erfolgen (vom GKR favorisierter Meldeweg).
Das Regionale Klinische Krebsregister Dresden (RKKRD) ist eines der fünf Klinischen Krebsregister, die in Sachsen an den regionalen Tumorzentren eingerichtet wurden. In Dresden erfolgte 2010 eine strukturelle Zuordnung zum UKD. Das RKKRD bleibt aber die unabhängige Dokumentationszentrale aller Tumorerkrankungen in der Region. Das wurde vertraglich zwischen Tumorzentrum und UKD vereinbart.
Im Unterschied zum GKR werden neben den im Gesetz genannten epidemiologischen Daten zusätzliche Angaben zur Therapie und zum weiteren Verlauf der Krebserkrankung (Nachbehandlungen, eventuelle Rückfälle oder das Fortschreiten) personenbezogen erfasst. Für die Speicherung der Daten im RKKRD ist das Einverständnis des Patienten erforderlich. Eine Auswertung erfolgt dann natürlich anonym – sowohl die Patienten, als auch die Einrichtungen betreffend.
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