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Tumorarten für Protonen

Tumorarten für Protonen

Die Therapie mit Protonen eignet sich für bestimmte Tumorarten und Behandlungsgebiete. Ob eine Behandlung in Frage kommt, entscheidet der behandelnde Arzt.

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Die Therapie mit Protonen eignet sich für bestimmte Tumorarten und Behandlungsgebiete. Mehrheitlich wird die Protonentherapie angewandt, wenn damit eine Tumorheilung angestrebt wird. Ob eine Behandlung in Frage kommt, entscheidet der behandelnde Arzt.

Anwendungsgebiete für eine Protonentherapie

Anhand klinischer Studien werden die Patientengruppen identifiziert, die tatsächlich einen Vorteil von einer Behandlung mit Protonen haben. Für einige Tumoren konnte ein solcher Vorteil bereits aufgezeigt werden. Dazu gehören:

  • Weichgewebe-/Knochentumoren: ­Chordome, Chondrosarkome
  • viele pädiatrische, also Kinder-­Tumoren, insbesondere im Hirn
  • Tumoren der Speicheldrüsen, insbesondere adenoidzystische Karzinome
  • Tumoren, die sehr nahe an empfindlichen, gesunden Organen liegen, z. B. an der Schädelbasis oder dem Rückenmark
  • Augentumoren

Weitere Tumorarten, für die wir die Wirksamkeit der Protonentherapie durch klinische Studien untersuchen

  • Hirntumoren
  • Prostatakarzinome
  • Tumoren in vorbestrahlter Region mit Indikation zur hochdosierten Wiederbestrahlung
  • Sarkome (Weichgewebstumoren)
  • Speiseröhrentumoren
  • inoperable Lungenkarzinome
  • inoperable Leberzellkarzinome
  • Bauchspeicheldrüsenkarzinome
  • andere Indikationen, sofern eine hochdosierte Therapie indiziert ist, die angestrebte Dosis aber nicht mit der herkömmlichen Strahlentherapie mit Photonen erreichbar ist

Patienten müssen darüber hinaus folgende Einschlusskriterien erfüllen:

  • Einwilligung zur Erfassung und Auswertung der Daten
  • Indikation zur „kurativen“ bzw. hochdosierten Strahlentherapie
  • Patient ist in der Lage, an regelmäßigen Nachsorgeuntersuchungen teilzunehmen, oder Nachsorgebefunde können aus mitbetreuenden Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden

Ausschlusskriterien, die eine Behandlung nicht möglich machen:

  • fehlende Einwilligung
  • Metalle in der Bestrahlungsregion, wenn diese die Dosisverteilung negativ beeinflussen
  • Zustände, die den Patienten / die Patientin an der Komplettierung der Strahlentherapie oder an der Teilnahme an der Nachsorge bzw. der Zurverfügungstellung von Nachsorgebefunden hindern
  • Beweglichkeit des Zielvolumens, wenn diese nicht durch zur Verfügung stehende Methoden (bildgeführte Strahlentherapie, Gating) ausreichend berücksichtigt werden kann

Für viele hier nicht genannte Tumorarten führen wir klinische Studien durch, um den Wert der Protonentherapie zu untersuchen. Wenn die Teilnahme an einer solchen Studie für Sie in Frage kommt, wird Ihr behandelnder Arzt Sie darüber informieren.

Checkliste notwendiger Dokumente zur Prüfung einer Protonentherapie:

  • Tumorboardbeschluß
  • Krankengeschichte
  • Pathologisches Befund der Gewebeprobe des Tumors
  • Befunde radiologischer oder nuklearmedizinischer Untersuchungen sowie die Original-Bildgebung (auf CD-ROM oder auf elektronischem Wege)
  • Ggf. Details zu einer stattgehabten Vorbestrahlung