Deutsche Gesellschaft Gewebetransplantation gGmbh
Kooperation mit der Medizinischen Hochschule Hannover und dem Universitätsklinikum Leipzig
Medizinische Hochschule Hannover (MHH)
Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG)
Die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die seit mehr als zehn Jahren das Ziel verfolgt, Patienten mit einem geeigneten Gewebetransplantat zu versorgen.
Die DGFG koordiniert bundesweit in einem stetig wachsenden Netzwerk den gesamten Ablauf der Gewebespende, angefangen von der Information der Öffentlichkeit und der medizinischen Einrichtungen, über Gespräche mit Angehörigen bis hin zu den Modalitäten der Entnahme und der anschließenden Gewebeaufbereitung. Sie stellt ein Netzwerk zahlreicher deutscher Kliniken, Gewebebanken und anderer medizinischer Einrichtungen dar. Durch optimale Kommunikation mit allen Beteiligten soll die Akzeptanz der Gewebespende gesichert und weiter erhöht werden.
Die DGFG schließt eine kommerzielle Zusammenarbeit mit Dritten aus, um die Gemeinnützigkeit der Gewebespende zu erhalten.
Gesellschafter sind seit August 2007 die Medizinische Hochschule Hannover, das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden und das Universitätsklinikum Leipzig. Bundesweit arbeiten bislang 17 Gewebebanken mit der DGFG zusammen.
Informationen zur Gewebespende
Die Gewebespende hat in der Transplantationsmedizin eine immer größere Bedeutung gewonnen. Bundesweit warten mehr als 10.000 Patienten auf ein Gewebetransplantat. Klinisch relevant ist aus heutiger Sicht insbesondere die Transplantation von Augenhornhäuten, Herzklappen, Blutgefäßen, Knochen, Bindegewebe, Sehnen und Haut.
Im Gegensatz zur Organspende werden Gewebespenden bis zu 36 Stunden nach dem Tod realisiert, bei Augenhornhautspenden sogar bis zu 72 Stunden. Etwa 80 Prozent aller im Krankenhaus Verstorbenen sind aus medizinischer Sicht mögliche Gewebespender. Eine Altersbegrenzung besteht nicht.
Gewebe werden im Unterschied zu den Organen nicht sofort transplantiert. In Gewebebanken erfolgt mittels aufwendiger Verfahren die Aufbereitung der Gewebe zu Transplantaten. Durch medizinische, sprich virologische und histologisch-pathologische Untersuchungen wird der Empfängerschutz vor der Übertragung von Erregern beziehungsweise Erkrankungen gewährleistet.
Grundvoraussetzung für jede Spende ist die Einwilligung, entweder in Form einer mündlichen oder schriftlichen Einverständniserklärung des Verstorbenen (Organ- und Gewebespendeausweis) oder durch die Einwilligung der Angehörigen im Sinne des Verstorbenen (mutmaßlicher Wille des Verstorbenen).
Kooperationsvertrag
Zwischen Ihrer Einrichtung und der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation wurde eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Umsetzung der Gewebespende getroffen. Vorrangiges Ziel ist die gegenseitige Unterstützung bei der Realisierung von Gewebespenden.
Für die erfolgreiche Koordination des Spendeprozesses wurde vereinbart, dass über ein zeitnahes automatisiertes Verfahren die Meldungen über den Tod von Patienten an die DGFG übermittelt werden. Die Mitarbeiter der DGFG nehmen Kontakt mit der Stationsärztin / dem Stationsarzt auf, um die Indikation für eine Gewebespende zu klären und um gegebenenfalls die Kontaktdaten der Angehörigen für das Einwilligungsgespräch zu erfragen. Die Mitarbeiter der DGFG organisieren, begleiten und realisieren den Gewebespendeprozess. Der Zeitaufwand für das klinisch tätige Personal beschränkt sich auf die Dauer eines kurzen Telefonats mit der DGFG.
Gesetzliche Grundlagen
Das Gewebegesetz trat im August 2007 als Umsetzung einer EU-Richtlinie in Kraft.
Als Artikelgesetz setzt es die zugrundeliegende EU-Richtlinie vor allem durch Änderungen des Arzneimittelgesetzes und des Transplantationsgesetzes (TPG) um. Rechtliche Fragen der Gewebespende wie etwa die Aufklärung der Bevölkerung und die Einwilligung zur Spende, Auskunftspflichten der medizinischen Einrichtungen sowie das Gewebehandelsverbot sind im Transplantationsgesetz geregelt. Des Weiteren wurde bestimmt, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten eines potentiellen Gewebespenders durch Gewebeeinrichtungen zulässig sind. Die den möglichen Gewebespender vor seinem Tod behandelnden Ärzte sind zu entsprechenden Auskünften verpflichtet (§ 7 TPG). Zudem wurde erstmals ein grundsätzliches Handelsverbot für nicht industriell hergestellte Gewebezubereitungen gesetzlich verankert. Umfangreiche Prozessbeschreibungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil im Spenderprozess und werden strengstens behördlich überwacht.
Ihre Ansprechpartner bei der DGFG
Li Kaltanecker, Dipl.-Biologin
Koordinatorin Region Ost | Zell- und Gewebebank Dresden
c/o Universitätsklinikum Carl Gustav Carus-Augenklinik
Fetscherstraße 74 | 01307 Dresden
Dr. med. Timm Bredehorn
Gewebespendekoordinator Region Ost | Mitteldeutsche
Corneabank Halle | Universitätsklinikum und Poliklinik für
Augenheilkunde
Ernst-Grube-Straße 40 | 06120 Halle
Diana Wille, Dipl.-Biologin
Koordinatorin Region Ost | Mitteldeutsche Corneabank Halle
Universitätsklinikum und Poliklinik für Augenheilkunde
Ernst-Grube-Straße 40 | 06120 Halle
Tino Schaft
Gewebespendekoordinator Region Ost
Klinikum Chemnitz gGmbH | Augenklinik
Flemmingstr. 2 | 09116 Chemnitz
Dr. med. Frank-Peter Nitschke
Ärztliche Leitung DGFG
Warnowufer 58 | 18057 Rostock
Dr. med. Axel Manecke
Regionalleitung Mecklenburg-Vorpommern | Region Nord-Ost
Warnowufer 58 | 18057 Rostock
Dr. med. Angela Predel
Koordinatorin Region Nord-Ost
Warnowufer 58 | 18057 Rostock
Dietrich Schweder
Koordinator Region Nord-Ost
Warnowufer 58 | 18057 Rostock
Sandra Bubritzki
Koordinatorin Region Nord-Ost
Warnowufer 58 | 18057 Rostock
Dr. med. Jan Schroeter
Leitender Gewebespendekoordinator der Region Nord-Ost
(Berlin/ Brandenburg)|Charité Universitätsmedizin Berlin
Augenklinik Campus Virchow-Klinikum | Hornhautbank Berlin
Augustenburger Platz 1 | 13353 Berlin
Aylin Ücer
Koordinatorin Region Nord-Ost | Charité Universitätsmedizin
Berlin | Augenklinik Campus Virchow-Klinikum | Hornhautbank
Berlin
Augustenburger Platz 1 | 13353 Berlin
Ina Wilkemeyer
Koordinatorin Region Nord-Ost | Charité Universitätsmedizin
Berlin | Augenklinik Campus Virchow-Klinikum | Hornhautbank
Berlin
Augustenburger Platz 1 | 13353 Berlin
Dr. med. Uta Graefe-Kirci
Koordinatorin Region Nord
Feodor-Lynen-Straße 21 | 30625 Hannover
Ausschlusskriterien für eine Gewebespende
- Unklare(r) Todesursache/ -zeitpunkt, sofern diese(r) nicht aus der Autopsie hervorgeht
- Sepsis mit unbekanntem, multiresistenten Erreger (MRSA, VRE, ESBL)
- Infizierte, sowie Risikofaktoren für HIV, HBV, HCV oder HTLV
- Tumore des hämatopoetischen Systems (Leukämie, Lymphome)
- Unklare neurologische, degenerative Erkrankungen (MS, M. Alzheimer, M. Parkinson)
- Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung in der genetischen Familie
- Behandlung mit Hypophysenhormonen
- Impfungen mit einem Lebendimpfstoff (< 4 Wochen)
- Transplantation mit Hornhaut oder Dura mater
- Bekannte Korneaerkrankung und Tumore des Augenvorderabschnitts (*)
Die Überprüfung von Ausschlusskriterien für eine Gewebespende wird
durch den Koordinator der DGFG durchgeführt. Dabei werden den
ophthalmologischen (OG), kardiovaskulären (KVG) und muskuloskelettalen
(MSG) Geweben gewebespezifische Ausschlusskriterien zugeordnet und
herangezogen.
(*) gewebespezifische Ausschlusskriterien für OG
Kontakt
- Telefon: kostenlose 24-Stunden Rufnummer: 0800 - 511 5000
- E-Mail: info@gewebenetzwerk.de
- Internet: www.gewebenetzwerk.de